Corona: Lauterbach will Quarantäne auf fünf Tage verkürzen
Der Gesundheitsminister kündigt pragmatischere Regelungen bei den Quarantänezeiten an. Er weist zudem Vorbehalte gegen die Hotspot-Regel zurück.

Angesichts der aktuellen Corona-Welle mit vielen, aber meist leichteren Infektionen sollen die Quarantäneregeln vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf fünf Tage verkürzt werden, wie ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) vorsieht. Das Konzept, das am Mittwoch an die Länder verschickt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden.
Konkret sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, künftig noch fünf Tage dauern. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und - beginnend nach fünf Tagen - wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll „keine strenge Isolierung“ mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll künftig entfallen.
Keine strenge Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine „strenge Quarantäne“ sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ausdrücklich angekündigt, dass die Länder noch eigene Vorschläge einbringen können. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.
Streit über künftige Hotspot-Regel spitzt sich zu
Wenige Tage vor dem Ende der meisten Alltagsauflagen in Deutschland schwelt der Streit über mehr Schutzregeln in Regionen mit kritischer Corona-Lage weiter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach trat Vorbehalten zahlreicher Bundesländer gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Vorgaben in sogenannten Hotspots entgegen. „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. „Es sollte viel mehr genutzt werden.“
Der Minister nannte es „beklagenswert und falsch“, dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. „Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen“, betonte er. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei überzeugt, dass flächendeckende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg rechtlich Bestand haben würden. In der Hansestadt stimmte die Bürgerschaft am Mittwoch einem entsprechenden Antrag zu.
Nur diese beiden Länder wollen vorerst die Regel anwenden, die in regionalen Hotspots schärfere Auflagen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei. Grundsätzlich sieht das von der Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen vor.
Buschmann mahnt: Länder sollen Hotspot-Regel anwenden
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte erneut die Hotspot-Regel. Sie gebe den Ländern die nötigen Instrumente, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet sein sollte. „Das sind bewusst hohe Hürden, damit wir von den pauschalen und flächendeckenden massiven Freiheitseinschränkungen wegkommen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Das Gesundheitsministerium hob indes erneut hervor, dass Hotspots nicht nur Städte und Landkreise umfassen könnten, sondern ausdrücklich auch ganze Bundesländer.
Erste Abstimmung über Impfpflicht am 7. April
Lauterbach äußerte sich zudem zuversichtlich, dass ein Kompromiss für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht erreicht werden kann. Nach seiner Kenntnis werde an einem gemeinsamen Vorschlag gearbeitet. Er rechne damit, dass er sein Ministerium in den nächsten Tagen erreiche, so dass möglicherweise ein gemeinsamer Entwurf formuliert werden könne. Die Kompromisslinien, die sich abzeichneten, seien überzeugend und klug. Nähere Angaben machte dazu er nicht.
Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben darüber entscheiden, Mehrheiten waren aber noch ungewiss. Den größten Rückhalt hat ein Entwurf einer Abgeordnetengruppe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, den auch Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD) unterstützen. Daneben gibt es einen Entwurf einer Gruppe für eine Beratungspflicht und eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren. Ein weiterer Gruppenantrag lehnt eine Impfpflicht ab. Auch Union und AfD haben Anträge vorgelegt.
