Bundes-Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Berlin

Seit Mitternacht in der Nacht zu Sonnabend gilt bereits die nächtliche Ausgangssperre. Auch in anderen Bereichen ändern sich die Regeln – ein Überblick.

Ein Polizeiwagen im James-Simon-Park in Berlin. Im öffentlichen Raum darf sich nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person über 14 Jahre treffen.
Ein Polizeiwagen im James-Simon-Park in Berlin. Im öffentlichen Raum darf sich nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person über 14 Jahre treffen.Imago/Stefan Zeitz

Berlin-Mit Inkraftsetzung der bundesweit einheitlichen Corona-Notbremse gelten in Berlin ab Sonnabend um 0 Uhr nächtliche Ausgangsbeschränkungen und teils verschärfte Kontaktbeschränkungen. Zudem müssen Museen und Galerien wieder schließen. Das teilte die Gesundheitsverwaltung am Freitag auf dpa-Anfrage mit. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag am Mittwoch beschlossen und der Bundesrat am Donnerstag bestätigt hatte. Demnach greift die Notbremse in Regionen, in denen die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, stabil über 100 liegt. In Berlin ist das der Fall.

Die neuen Corona-Regeln in Berlin im Überblick
  • Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, Ausnahmen: Weg zur Arbeit, Notfälle, Versorgung von Tieren; Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt
  • Im privaten und öffentlichen Raum darf sich nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
  • Einkaufen: Bis Inzidenz von 150 mit Test und Termin, ab 150 nur noch Click & Collect, Ausnahmen: Läden des täglichen Bedarfs
  • Schulen müssen ab Inzidenz von 165 schließen

In dem Zusammenhang gibt es laut Gesundheitsverwaltung eine Änderung an der Berliner Corona-Statistik, die in den täglich aktualisierten Lagebericht einfließt. Nunmehr werden dort nur noch die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) verwendet und veröffentlicht. Dazu zählt der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz als entscheidendes Kriterium für die Frage, welche Corona-Maßnahmen nach den neuen Regeln greifen. Das sei bundesweit so festgelegt worden, um eine einheitliche Grundlage für die Notbremse zu haben, hieß es.

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Der Inzidenzwert lag zuletzt im täglichen Lagebericht der Gesundheitsverwaltung höher als in der RKI-Statistik. Als Gründe nannte die Gesundheitsverwaltung längere Meldewege zum RKI, Nachmeldungen und Korrekturen. Am Freitag gab das RKI den wichtigen Schwellenwert für Berlin mit 135 an.

Diese Punkte ändern sich nun in Berlin konkret:

Ausgangssperre: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen, es gelten Ausnahmen etwa für den Weg zur Arbeit. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

Die Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden trotz der nächtlichen Ausgangssperre wie gewohnt fahren. „Wir halten den Fahrplan ohne Einschränkungen ein“, sagte eine BVG-Sprecherin am Freitag auf Anfrage. Denkbar sei allenfalls, dass Traktionen bei Straßenbahnen auf manchen Strecken verkürzt würden, also nur Einfach- statt Doppelzüge zum Einsatz kommen. Zeitlich bleibe das Angebot bestehen.

Kontaktbeschränkungen: Im privaten und öffentlichen Raum darf sich nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Bisher war die Regel in Berlin differenzierter.

Im Freien durften sich bisher tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Nachts zwischen 21 und 5 Uhr durften sich Menschen nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten – auch hier gegebenenfalls plus Kinder.

Drinnen durften sich bisher nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier wurden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts waren bislang zwischen 21 Uhr und 5 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner mussten unter sich bleiben.

Einzelhandel: Läden dürfen nur für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 müssten viele Geschäfte dichtmachen und dürften dann nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten. Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Bisher ist in Berlin Einkaufen auch über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich – ohne vorherige Terminvereinbarung.

Kultur: Schließen müssen gemäß Notbremse Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In Berlin waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen – ein negativer Corona-Test war Voraussetzung für den Besuch.