Berlin: Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal kaum umsetzbar

Angestellte im Gesundheitswesen müssen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Doch in Berlin fehlen laut einem Bericht Tausende Nachweise.

Im März wurde die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal umgesetzt.
Im März wurde die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal umgesetzt.dpa

Die Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken ist umstritten. Doch erst in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen und die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal als rechtens eingestuft.

Während Patientenschützer Zweifel äußern, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht überhaupt den bestmöglichen Infektionsschutz bieten könne, zeigen sich in Berlin noch ganz andere Probleme: Die Impfpflicht ist im Berliner Gesundheitswesen nämlich bislang kaum umsetzbar.

Noch hat kein Berliner Gesundheitsamt ein Beschäftigungsverbot verhängt

Seit Mitte März müssen Angestellte im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. In der Praxis funktioniere das kaum, heißt es in den Gesundheitsämtern. Laut einem Bericht des RBB haben bislang rund 7600 Personen aus der Branche keinen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus erbracht.

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Bei 180 Personen zweifeln die Arbeitgeber an der Echtheit der Nachweise. Das teilte die Senatsgesundheitsverwaltung dem Nachrichtenportal des Senders mit.

Konsequenzen hatte das bislang offenbar keine: Kein einziges Berliner Gesundheitsamt hat nach den Informationen bisher ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz mussten alle Beschäftigten ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine vollständige Covid-19-Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorlegen.

Gegen die Impfpflicht für Pflegekräfte wurde schon im Vorfeld demonstriert, hier im Februar in Düsseldorf.
Gegen die Impfpflicht für Pflegekräfte wurde schon im Vorfeld demonstriert, hier im Februar in Düsseldorf.Imago

Liegt der Nachweis nicht vor oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, sind die Leiter der Einrichtungen verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dieselben Pflichten gelten, wenn nach dem Ablauf der Gültigkeit kein neuer Nachweis vorgelegt wird.

Das Gesundheitsamt kann laut Bundesgesundheitsministerium die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter zur Vorlage des Nachweises auffordern. Kommt die Person der Forderung nicht nach, kann das Amt ihr verbieten, die Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu sein. Auf seiner Webseite verweist das Ministerium auch auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Zudem sind Geldbußen von bis zu 2500 Euro möglich.

In Berlin sollten Personen, die bis zum Stichtag nicht immunisiert waren, vom Arbeitgeber an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sollten dann ein Bußgeldverfahren einleiten und konnten als letzte Instanz ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Mit der Maßnahme sollten vulnerable Gruppen wie Neugeborene, Alte und Kranke geschützt werden.

Doch die Berliner Gesundheitsämter sind so weit noch gar nicht gekommen. „Es ist in allen Bezirken dasselbe Problem“, sagte der Reinickendorfer Amtsarzt Patrick Larscheid dem RBB. „Die Gesundheitsämter haben neue Aufgaben zugeteilt bekommen, aber keinerlei Personal dafür. Das ist völlig illusorisch.“

Amtsarzt Larscheid: Es fehlt medizinisch und juristisch geschultes Personal

Der zusätzliche bürokratische Aufwand sei hoch, so Larscheid. So müsse das Lageso die Meldungen der Arbeitgeber auf Vollständigkeit prüfen, danach sollen die Gesundheitsämter erneut Nachweise anfordern und Impfangebote vermitteln. Sie müssen zudem die Selbsteinschätzungen der Einrichtungen zur Gefahrenlage prüfen. Dafür brauche es sowohl medizinisch als auch juristisch geschultes Personal.

„Gleichzeitig ist die Zahl von Verfahren so hoch“, so Larscheid, das sei nicht zu schaffen. Das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg schreibt auf RBB-Nachfrage: „Wir sind derzeit primär mit der Sichtung, Ordnung und Digitalisierung der Unterlagen befasst.“

Briefe an die gemeldeten Personen seien noch nicht einmal rausgegangen.