Corona: Wer feiert, muss mit Polizeibesuch rechnen

Nach einem Bericht des RBB haben Polizeibeamte das Recht, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen und die Teilnehmerzahl einer Party zu überprüfen. 

Eine Polizeistreife im Einsatz (Symbolbild).
Eine Polizeistreife im Einsatz (Symbolbild).Imago Images/Snapshot/T. Seeliger

Potsdam-Die Polizei in Brandenburg darf in privaten Wohnungen kontrollieren, ob dort mehr Gäste als erlaubt an einer Feier teilnehmen. Das berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) unter Berufung auf einen Polizeisprecher. 

Dem Bericht zufolge ist der Gastgeber verpflichtet, die Polizisten in seine Wohnung zu lassen. Im Notfall hätten die Beamten das Recht, sich unter der Leitung von Ordnungs- und Gesundheitsämtern mit Gewalt Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. 

Dass dies vorkommt, ist jedoch recht unwahrscheinlich: „Wir brechen aber keine Türen auf“, versicherte der Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, Mario Heinemann, dem Sender. Bei Verdacht auf eine illegale Feier dürfe die Polizei Personalien aufnehmen und die Party auflösen, bisher sei das aber noch nicht vorgekommen.

In den brandenburgischen Corona-Hotspots, dem Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus, sind nur noch private Treffen von höchstens zehn Personen aus zwei Haushalten gestattet.