Corona-Tests bleiben an Berliner Schulen freiwillig

Die Testpflicht soll aber dann eingeführt werden, wenn die Infektionslage sich verschärft. Auch gibt es keine generelle Maskenpflicht. 

Ein Kit für einen Corona-Schnelltest liegt auf dem Federmäppchen eines Schülers.
Ein Kit für einen Corona-Schnelltest liegt auf dem Federmäppchen eines Schülers.dpa/Matthias Bein

Corona-Tests an Berliner Schulen bleiben weiter freiwillig. Darauf hat die Senatsverwaltung für Bildung am Dienstag hingewiesen. Wenn es erforderlich sei, könne die Bildungsverwaltung aber eine Testpflicht anordnen, zum Beispiel um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten, hieß es. Für die Herbst- und Wintermonate sollen ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen, auch wenn sich die Infektionslage verschärft.

Eine generelle Maskenpflicht in Schulen ist nicht vorgesehen. Sie kann in Einzelfallentscheidungen angeordnet werden, wenn das zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs in der jeweiligen Schule erforderlich sein sollte. Die Entscheidung trifft dann das zuständige Gesundheitsamt in Absprache mit der Schulaufsicht, hieß es von der Bildungsverwaltung. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist nach den Vorgaben des Bundes keine Maskenpflicht mehr zulässig.

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In Berlin gilt seit Anfang Oktober eine neue Corona-Verordnung, die auf den Vorgaben des Bundes-Infektionsschutzgesetzes fußt. Darin finden sich auch die Regelungen zur Test- und Maskenpflicht. „Mein Ziel ist es, Schulschließungen in Berlin in diesem Herbst und Winter auf alle Fälle zu vermeiden“, sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD). Dafür seien ausreichende Testkapazitäten ein Mittel.