Berlin-Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den Eilantrag eines Brandenburgers gegen die sogenannte Corona-Eindämmungsverordnung zurückgewiesen. Der Mann wollte diese vorläufig außer Vollzug setzen lassen, weil wegen ihr bestimmte Freizeitaktivitäten über einen Umkreis von 15 Kilometern über seinen Heimatlandkreis hinaus derzeit untersagt sind.
Zur Begründung hieß es vom Gericht, die Maßnahme sei nicht rechtswidrig. Sie habe das Ziel, die Verbreitung des Virus aus Gebieten mit sehr hohen Inzidenzwerten einzudämmen – auch wenn unter freiem Himmel eine geringere Ansteckungsgefahr bestehe. Dass die Sperrung von tagestouristischen Anziehungspunkten unverhältnismäßig sei, lasse sich im Rahmen der möglichen Prüfung im Eilverfahren nicht feststellen, so eine OVG-Sprecherin.
Diese Maßnahme sei darüber hinaus nicht unangemessen, hieß es vom Gericht: Die von ihr Betroffenen seien nur in einem überschaubaren Bereich ihrer Freizeitgestaltung beeinträchtigt. Dem würde der Schutz des Lebens und der Gesundheit angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens im Land gegenüberstehen. Mit Blick auf die dem Gericht zufolge erhebliche und akute Gefahrenlage würden die Einschränkungen auch dann angemessen erscheinen, wenn sie nur in beschränktem Umfang zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen, hieß es.
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