Familie klagt gegen Quarantäne-Verordnung und bekommt in Teilen Recht

Die Stadt Cottbus hatte Quarantäne für die ganze Familie angeordnet, weil ein Kind Kontaktperson eines Infizierten war. Dagegen zog die Familie vor Gericht.

Nur weil ein Kind Kontaktperson eines anderen infizierten Kindes ist, muss nicht die ganze Familie in Quarantäne, entschied das Gericht in Cottbus (Symbolbild).
Nur weil ein Kind Kontaktperson eines anderen infizierten Kindes ist, muss nicht die ganze Familie in Quarantäne, entschied das Gericht in Cottbus (Symbolbild).Imago/photothek

Cottbus-Eine Familie aus Cottbus, die gegen die Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes geklagt hatte, hat vor Gericht teilweise Recht bekommen. Das teilte das zuständige Verwaltungsgericht am Mittwoch nach einem Beschluss mit. In dem aktuellen Fall hatte die Stadt Cottbus angeordnet, dass die gesamte Familie in Quarantäne gehen muss, weil der Sohn in der Kita Kontakt zu einem positiv getesteten anderen Kind hatte. Dagegen zog die Familie vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Quarantäne für den Jungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes, denn er sei als Kontaktperson der Kategorie 1 und damit als Ansteckungsverdächtiger zu betrachten. Die Anordnung gelte jedoch nicht für die mit dem betroffenen Kind in einem Haushalt lebenden Eltern und Geschwister. Diese seien keine Kontaktpersonen, da sie selbst keinen Kontakt mit dem positiv getesteten Kind aus der Kita hatten und bei ihrem Sohn beziehungsweise Bruder keine Coronavirus-Infektion nachgewiesen wurde, hieß es zur Begründung vom Gericht.

Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, wonach eine Quarantäne nur für Kontaktpersonen der Kategorie 1, nicht aber für deren Haushaltsmitglieder angeordnet werden muss. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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