Brandenburg verlängert Corona-Maßnahmen mit Maskenpflicht

In den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Fahrgäste weiterhin FFP2-Masken tragen. Die Maßnahmen gelten nun bis zum 20. Juli.

Eine Maske liegt auf einem Gehweg. (Symbolbild)
Eine Maske liegt auf einem Gehweg. (Symbolbild)dpa/Frank Rumpenhorst

Brandenburg verlängert die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 20. Juli. Dies habe die Landesregierung am Dienstag beschlossen, teilte die Staatskanzlei in Potsdam mit. Damit gelten den Angaben zufolge in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen den Angaben zufolge alle Fahrgäste weiterhin FFP2-Masken tragen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sei eine OP-Maske ausreichend, hieß es. Das Kontroll- und Servicepersonal müsse mindestens eine OP-Maske tragen, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.

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Die Corona-Infektionszahlen stiegen seit drei Wochen auch in Brandenburg wieder an, betonte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne): „Die Sieben-Tage-Inzidenz hat sich mehr als verdoppelt.“ Die ansteckendere Omikron-Subvariante BA.5 breite sich aus. Deshalb nutze Brandenburg weiterhin „die wenigen Basisschutzmaßnahmen, die es nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes derzeit noch gibt“. Dies diene vor allem dem Schutz besonders vulnerabler Personengruppen.

Die aktuelle Infektionsschutzverordnung ist am 3. April in Kraft getreten. Sie regelt Masken- und Testpflichten in Brandenburg. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag bei 292,1 bestätigten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, vor drei Wochen lag sie bei 121,9.