CSU: Mayer räumt „emotionales Streitgespräch“ mit Reporter ein

Ein Journalist wirft dem zurückgetretenen CSU-Generalsekretär Stephan Mayer vor, ihn bedroht zu haben. Nun räumt der Politiker ein „sehr emotionales“ Gespräch ein.

Stephan Mayer (CSU)
Stephan Mayer (CSU)dpa/Sven Hoppe

Nach seinem Rücktritt als CSU-Generalsekretär hat der Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer ein „sehr emotionales Streitgespräch“ mit einem Bunte-Journalisten eingeräumt. Gleichzeitig erhob er seinerseits Vorwürfe gegen den Journalisten.

Der Bunte-Journalist wirft Mayer vor, ihn telefonisch bedroht zu haben, im Zusammenhang mit einem Bericht über Mayers Privatleben. Laut einem Schreiben der Anwälte des Journalisten an den CSU-Politiker soll Mayer gesagt haben: „Ich werde Sie vernichten. Ich werde Sie ausfindig machen, ich verfolge Sie bis ans Ende Ihres Lebens.“ Und: „Ich verlange 200.000 Euro Schmerzensgeld, die müssen Sie mir noch heute überweisen.“

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Rechtswidrige Berichterstattung?

Auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur schrieb Mayer: „Ich bestreite die konkreten Vorwürfe mit Nichtwissen. Für den Fall, dass dies zutrifft, erachte ich die Wortwahl rückwirkend als unangemessen.“

Mayer schrieb weiter, es habe „ein sehr emotionales Streitgespräch infolge der eklatant rechtswidrigen Berichterstattung“ gegeben. „So hat der Bunte-Journalist mich beispielsweise als „verrückt“ bezeichnet sowie „dass sie schon mit anderen fertig geworden seien“.“

Mayer will Schmerzensgeldanspruch erheben

Gleichzeitig kündigte Mayer nun seinerseits juristische Schritte an: Er beabsichtige, „einen gerichtlichen Schmerzensgeldanspruch gegen den Burda-Verlag aufgrund der schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung durch die Berichterstattung zu erheben“.

Mayer hatte am Dienstagabend nach lediglich gut zwei Monaten im Amt seinen Rücktritt als Generalsekretär erklärt. Der 48-Jährige nannte dafür in einer schriftlichen Erklärung gesundheitliche Gründe. Zugleich räumte er allerdings eine „möglicherweise“ im Rückblick nicht angemessene Wortwahl einem Journalisten gegenüber ein.