Cum-Ex-Geschäfte: Erstmals deutscher Banker zu Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Bonn verhängt eine fünfeinhalbjährige Gefängnisstrafe gegen den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Warburg-Bank.

Bonn-Wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler ist erstmals ein deutscher Banker zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte am Dienstag gegen den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Warburg-Bank eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollte der Mann die Strafe antreten, würden nach Angaben der Pressestelle des Landgerichts zwei Monate wegen „überlanger Verfahrensdauer“ als vollstreckt gelten.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte Ende Mai Anklage gegen den Mann erhoben. Sie wirft ihm nach Angaben des Bonner Landgerichts eine Beteiligung an besonders schwerer Steuerhinterziehung in 13 Fällen von Ende 2006 bis Ende 2013 vor.
Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Dadurch sind der öffentlichen Hand in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe entgangen. Die Bundesregierung schob der Praxis 2012 offiziell einen Riegel vor.
Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Bonner Landgericht im März Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte verhängt – und zugleich erstmals festgestellt, dass die umstrittene Praxis als strafbar zu werten sei.
