Berlin kämpft für mehr Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen und höheren Mindestlohn
Der Senat will Tempo 30 künftig stärker in Eigenregie und ohne Zustimmung des Bundes anordnen können. Zudem wird eine Mindestlohnerhöhung auf den Weg gebracht.

Berlin will sich gemeinsam mit anderen deutschen Städten für mehr Tempo-30-Zonen einsetzen. Der Senat beschloss am Dienstag, einer entsprechenden Initiative beizutreten. Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ fordert vom Bund, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Verkehrs- und Umweltsenatorin Bettina Jarasch sprach von einem starken Signal der Kommunen: „Sie wollen selbst entscheiden können, wo sie Geschwindigkeitsbeschränkungen für sinnvoll halten“, erklärte die Grünen-Politikerin zu dem Senatsbeschluss. „Die bundesweite Straßenverkehrsordnung schränkt diese Handlungsfreiheit derzeit stark ein, weil sie Tempo 30 auf Hauptstraßen nur als Ausnahme definiert.“
Das Ziel: keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr
Für die „Vision Zero“ – also das Ziel, im Straßenverkehr keine Toten und Schwerverletzten mehr beklagen zu müssen – brauchten Kommunen jedoch mehr Möglichkeiten, Tempo 30 anzuordnen. „Entschleunigung ist ein entscheidender Faktor für mehr Verkehrssicherheit“, betonte Jarasch.
Die Initiative wurde im Juli 2021 von Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm ins Leben gerufen. Seitdem haben laut Berliner Verkehrsverwaltung mehr als 60 weitere Städte und Gemeinden ihren Beitritt erklärt.
Das in der Stadt kontrovers diskutierte Ziel einer Ausweitung von Tempo-30-Zonen ist auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken verankert. Allerdings gibt es in Berlin schon mehr davon, als so mancher denkt. Laut Verkehrsverwaltung gilt auf etwa drei Vierteln der Haupt- und Nebenstraßen bereits in unterschiedlichem Maße ein solches Tempolimit – ganztags, nur nachts oder abschnittsweise.
Berliner Senat bringt höheren Mindestlohn auf den Weg
Der Berliner Senat hat außerdem eine Erhöhung des Mindestlohnes auf den Weg gebracht. Er wird künftig 13,00 Euro statt bisher 12,50 Euro je Stunde betragen, wie die Sozialverwaltung am Dienstag mitteilte. Die Lohnuntergrenze gilt zum einen für die Beschäftigten in der Landesverwaltung, in Beschäftigungsmaßnahmen oder Unternehmen, an denen Berlin beteiligt ist. Zum zweiten gilt der Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Private Unternehmen, die für das Land Dienst- oder Bauleistungen erbringen, müssen ihn also ihren Mitarbeitern zahlen.
Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) nannte die geplante Erhöhung, die nun im Abgeordnetenhaus beraten und dann endgültig beschlossen werden soll, einen wichtigen Schritt hin zu guter Arbeit. „Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass sich die Einkommen der im Einflussbereich des Landes Berlin tätigen Menschen mit einem niedrigen Einkommen verbessern. Eine Einkommensverbesserung lediglich auf der Grundlage des gesetzlich festgelegten allgemeinen bundesweiten Mindestlohns ist hier jedoch nicht ausreichend.“ Berlin wolle vielmehr Vorbild für die künftige Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene sein.
Auf Bundesebene liegt der gesetzliche Mindestlohn derzeit laut Arbeitsministerium bei 9,82 Euro brutto je Stunde und steigt zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Ende Februar brachte das Bundeskabinett eine Erhöhung auf 12,00 Euro zum 1. Oktober auf den Weg.
