Berlin-Einige Bundesländer haben angesichts der steigenden Infektionszahlen bereits die Corona-Notbremse gezogen. Damit werden zuletzt beschlossene Lockerungen wieder rückgängig gemacht. Diese Maßnahme soll laut einer Vereinbarung von Bund und Ländern zum Tragen kommen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern stabil überschreitet.
Auch in Berlin könnte der Senat am Dienstag einen entsprechenden Beschluss fassen. Zuvor beraten am Montag die Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie.
Bei ihrer jüngsten Schalte am 3. März hatten Bund und Länder vereinbart: „Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“ Was könnte das für Berlin bedeuten?
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Schulen und Kitas:
Die Schulen begannen nach rund zwei Monaten im Lockdown am 22. Februar mit der schrittweisen Öffnung für den Wechselunterricht – den Anfang machten Schüler der Klassen 1 bis 3. Am 9. März folgten die Klassen 4 bis 6 und am 17. März die Klassen 10 bis 13. Würde Berlin die Vereinbarungen zur Notbremse buchstabengenau umsetzen, müssten Schüler der Klassen 4 bis 6 und 10 bis 13 wieder in den Distanzunterricht wechseln, also komplett zu Hause lernen. Allerdings betonte die Kultusministerkonferenz, Schulen müssten so lange wie möglich offengehalten werden.
Die Kitas könnten wieder in den Notbetrieb gehen und – abhängig vom Beruf der Eltern und anderen Kriterien – nur einen Teil der Kinder betreuen. Erst seit 16. März arbeiten sie wieder im Vollbetrieb.
Friseure und Kosmetikstudios:
Bereits seit dem 1. März dürfen Friseursalons wieder öffnen und würden also theoretisch nicht unter die Notbremse fallen. Anders sieht das für Anbieter „gesichtsnaher Dienstleistungen“ aus, etwa Kosmetiksalons. Sie durften am 9. März unter strengen Vorkehrungen wieder öffnen, was sich nun wieder ändern könnte.
Kontaktbeschränkungen:
Die Kontaktbeschränkungen könnten wieder verschärft werden. Dann wären Treffen nur noch mit einer haushaltsfremden Person möglich, plus Kinder. Seit 7. März sind Zusammenkünfte mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, plus Kinder unter 14 Jahren.
Einzelhandel:
Hier wäre auch einiges nicht mehr erlaubt, was mit den ab 7. März geltenden Lockerungen wieder ging: Geschäfte dürften dann das sogenannte Click & Meet nicht mehr anbieten, das Einkaufen an einem vorab gebuchten Termin und für ein festes Zeitfenster für eine begrenzte Kundenzahl. Das Angebot gibt es momentan von Kaufhäusern bis zu Baumärkten.
Die Öffnung von Blumenläden und Gartenmärkten, die mit der jüngsten Lockerung gekommen ist, stünde genauso zur Disposition wie die von Fahrschulen. Anders ist es mit den Berliner Buchhandlungen: Sie waren auch schon vorher geöffnet.
Zoo und Tierpark:
Diese wären von einer Rücknahme der Lockerungen nicht generell betroffen, sie durften schon vorher Besucher reinlassen. Der seit kurzem erlaubte Eintritt in die Tierhäuser und das Aquarium unter strengen Auflagen sowie Maskenpflicht wäre aber vom Tisch.
Museen, Galerien und Gedenkstätten:
Gleiches gilt für die Kultureinrichtungen, die erst in den vergangenen Tagen unter Auflagen schrittweise wieder öffneten und ein riesiges Interesse der Menschen an den online buchbaren Tickets vermeldeten.
Sport:
Beim Sport im Freien sind ebenfalls Rückschritte denkbar: Erlaubt ist er aktuell mit bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten, wenn es dabei nicht zu Kontakten kommt. Möglich ist außerdem gemeinsamer Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zu zwölf Jahren. Hier drohen wieder strengere Beschränkungen.
Senat stellt klar: Bei der Notbremse gibt es keinen Automatismus
In der Diskussion um die Notbremse stellte die Gesundheitsverwaltung vor einigen Tagen klar, dass es für Berlin hier keinen Automatismus gebe. Über jeden einzelnen Schritt befinde immer der Senat.
