Dauerhaft mehr Rechte für Geheimdienste
2002 eingeführte Auskunftspflichten für Flug- und Telefongesellschaften und Finanzdienstleister wurden gesetzlich entfristet.

Berlin-Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus werden bestimmte Auskunftspflichten für Fluggesellschaften, Finanzdienstleister und Telefongesellschaften dauerhaft gesetzlich verankert. Der Bundestag verlängerte eine Reihe von Regelungen, die im Jahr 2002 unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September zunächst nur befristet eingeführt worden waren.
Konkret handelt es sich vor allem um Auskunftspflichten gegenüber dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst. Dabei geht es etwa um die Weitergabe von Mobiltelefonnummern.
Bei einer Anhörung im Innenausschuss hatten einige Experten verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundeskriminalamt stellte sich dennoch hinter den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das BKA argumentierte, angesichts der aktuellen terroristischen Bedrohung seien die Erkenntnisse der Nachrichtendienste auch für die polizeilichen Ermittlungen und die Strafverfolgung unverzichtbar.