Die Berliner CDU will stadtbekannte Antisemiten im Vorfeld von pro-palästinensischen Demonstrationen festnehmen lassen. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, geht dies aus einem aktuellen Positionspapier der Partei hervor. Konkret geht es um ein sogenanntes „Unterbindungsgewahrsam“ bei „relevanten Anlässen“.
Ziel sei es zudem, Demoverbote niedrigschwelliger zu ermöglichen. Dafür müssten wohl allerdings Änderungen im Demonstrationsrecht erfolgen. Zur Begründung heißt es: „Demonstrationen und Versammlungen, die sich gegen Juden und gegen den Staat Israel richten, sind mit einem guten und gedeihlichen Zusammenleben in unserer Stadt unvereinbar.“
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Ausweisung von „stadtbekannten“ Antisemiten?
„Um stadtbekannte Störer, die in der Vergangenheit mehrfach ihr Versammlungsrecht missbraucht haben […] in Gewahrsam zu nehmen“, fordert die CDU-Fraktion eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), zitiert der RBB das Papier. Man wolle Täter festnehmen, bei denen man „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ wisse, „dass sie wiederholt Straftaten begehen“, sagte Cornelia Seibeld, Sprecherin für Antisemitismusbekämpfung der CDU-Fraktion, gegenüber der Berliner Morgenpost.
Zu prüfen sei im Extremfall auch eine Ausweisung von „stadtbekannten Tätern“. Damit diese und andere Sanktionen möglich sind, wolle die CDU-Fraktion eine strafverschärfende Wertung von antisemitischen Taten, heißt es im RBB-Bericht. Laut Berliner Morgenpost müsse dem Papier zufolge ein „sehr erhärtender konkreter Verdacht“ vorliegen. Im Vergleich zum Verbot einer Versammlung sei das Unterbindungsgewahrsam zudem der „geringere Eingriff“.
