Deutsche im Ausland müssen sich bis 5. September ins Wählerverzeichnis eintragen

An dem Tag endet die Frist, bis zu der der Antrag unterschrieben bei der Gemeinde eingegangen sein muss, in der ein Bürger in Deutschland zuletzt wohnhaft war.

Um den rosa Briefwahl-Umschlag zu erhalten, müssen sich im Ausland lebende Deutsche bis zum 5. September im Wählerverzeichnis registrieren lassen. 
Um den rosa Briefwahl-Umschlag zu erhalten, müssen sich im Ausland lebende Deutsche bis zum 5. September im Wählerverzeichnis registrieren lassen. imago/Bernd Pfeil

Wiesbaden-Deutsche im Ausland, die bei der Bundestagswahl abstimmen wollen, müssen sich bis spätestens 5. September in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Darauf hat der Bundesleiter am Mittwoch in Wiesbaden hingewiesen. An dem Tag endet die Frist, bis zu der der Antrag unterschrieben im Original bei der Gemeinde eingegangen sein muss, in der ein Bürger in Deutschland zuletzt wohnhaft war.

Auch Menschen, die bei der Bundestagswahl 2017 auf Antrag im Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur diesjährigen Bundestagswahl einen neuen Antrag stellen. Das Antragsformular gibt es bei fast allen Auslandsvertretungen oder auf der Homepage www.bundeswahlleiter.de. Dort gibt es auch weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche, die noch nie in Deutschland gemeldet waren, allerdings trotzdem wahlberechtigt sein könnten.

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Einige Auslandsvertretungen bieten Wählern an, Wahlbriefe über den amtlichen Kurierweg zum Auswärtigen Amt in Berlin zu senden. Dies kann aber mehrere Tage dauern. Bundeswahlleiter Georg Thiel rief dazu auf, den Antrag „so schnell wie möglich“ zu stellen.