Deutsche Staatsanwälte sollen unabhängiger werden

Die Bundesjustizministerin will die Weisungsbefugnisse von Ministern einschränken, nachdem der Europäische Gerichtshof die derzeitige Lage bemängelt hatte.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)imago images/Thomas Trutschel

Berlin-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Weisungsbefugnisse von Justizministern gegenüber Staatsanwaltschaften nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einschränken. „Ich werde eine Änderung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vorschlagen“, kündigte die Politikerin am Mittwoch nach einer Videokonferenz mit ihren EU-Kollegen an. 

„Die rechtlich bestehende Möglichkeit von Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften möchte ich im Bereich der europäischen Zusammenarbeit ausschließen“, so Lambrecht. Damit würden die Anforderungen des EuGH an die Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften in der europäischen Zusammenarbeit erfüllt.

Dieser hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine sogenannten Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass gesetzlich nicht ausgeschlossen sei, dass ein solcher in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Die Debatte darüber griff die EU-Kommission im September schließlich auch in einem Bericht über den Zustand des deutschen Rechtsstaats auf.

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