Corona: Diese Lockerungen gelten ab sofort in Berlin
Berlin geht erste Öffnungsschritte. Was sich jetzt ändert, welche Lockerungen später kommen und welche Regeln weiterhin gelten – der Überblick.

Bund und Länder haben am Mittwoch einen dreistufigen Öffnungsplan mit umfangreichen Lockerungen beschlossen. Der Berliner Senat muss diesen Plänen noch zustimmen. Am Dienstag einigte sich die Senatoren um Franziska Giffey (SPD) aber schon auf weitere Öffnungsschritte. Die neue Corona-Regeln für die Hauptstadt treten am Freitag in Kraft, weitere werden folgen. Mit dem Abflachen der Omikron-Welle können die Menschen in der Hauptstadt auf einen fast normalen Frühling hoffen. Welche Lockerungen jetzt kommen, welche später und welche Corona-Regeln weiterhin gelten, hat die Berliner Zeitung für Sie einer der Übersicht zusammengetragen.
- 2G im Einzelhandel entfällt. Es gilt beim Einkaufen überall nur noch die FFP2-Maskenpflicht.
- 2G entfällt ebenso bei allen touristischen Angeboten wie beispielsweise Dampferfahrten oder Stadtrundfahrten. Gefordert ist nur noch die FFP2-Maske unter 3G-Bedingungen.
- In Zoo und Tierpark brauchen Gäste keine FFP2-Maske im Freien mehr. Auch hier fällt 2G weg.
- In Galerien und Museen braucht man nur noch die FFP2-Maske. Die 2G-Regel fällt weg.
- In Bibliotheken und Archiven gilt künftig nur noch 3G sowie Maskenpflicht.
- Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen fallen wohl in der nächsten Woche weg.
- Ab dem 4. März soll nur noch 3G in der Gastronomie und in Hotels gelten.
- Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) sollen ab dem 4. März dann für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit Booster (2G plus) geöffnet werden. Das Tragen einer FFP2-Maske wird auch hier empfohlen.
- Ab dem 4. März wird bei Veranstaltungen in Innenräumen eine maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität unter 2G-plus-Bedingungen zulässig sein. Dabei darf die Personenzahl von 6000 Zuschauern nicht überschritten werden. Die Obergrenze für Veranstaltungen im Freien soll unter 2G-plus-Bedingungen bei 25.000 Zuschauern und 75 Prozent liegen. FFP2-Masken werden bei allen Evens empfohlen.
- In einem dritten Schritt sollen dann ab dem 20. März die tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen sowie die Homeoffice-Pflicht entfallen. Um die Auswirkungen dieser weitreichenden Lockerungen auszuwerten, treffen sich Bund und Länder das nächste Mal schon am 17. März.
- Der Genesenenstatus wird in den kommenden Tagen wieder auf auf sechs Monate hochgesetzt. Der Senat muss dies einmal durchwinken.
- Die Personenobergrenze für private Zusammenkünfte Geimpfter und Genesener bleibt noch für die nächsten Tage bei maximal zehn Personen. Kommt nur ein Ungeimpfter zum Treffen, gilt die Regel: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen. Die Ausnahme für Ungeimpfte gilt bis zum 19. März.
- Eine zulässige Obergrenze von bis zu 4000 Personen bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Ab 2000 Personen darf die Auslastung von 30 Prozent nicht überschritten werden. Es gilt die 2G-plus-Regel und Maskenpflicht (Änderung erst ab 4. März).
- Im Freien gilt für Großveranstaltungen eine zulässige Obergrenze von bis zu 10.000 Gästen unter 2G-plus-Bedingungen. Ab 2000 Personen darf die Auslastung der Veranstaltungsstätte nicht 50 Prozent übersteigen (Änderung erst ab 4. März).
- Die Kontaktnachverfolgung in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport fällt weg.
- Der Impf- und Genesenen-Status muss bei Veranstaltungen und in der Gastronomie zwar von Gästen nachgewiesen werden. Eine Dokumentation durch den Gastgeber ist aber nicht mehr nötig.
- Nach einem positiven Selbsttest braucht es keine Nachtestung mittels PCR-Test mehr. Als zweiter Test genügt ein Test aus einer zertifizierten Teststelle. Nur bei widersprechenden Ergebnissen ist eine bestätigende PCR-Testung vorgesehen. Die PCR-Testpflicht besteht weiter für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, Personal in Krankenhäusern usw.
- Bei 2G-plus-Veranstaltungen, dazu zählt auch die Gastronomie, werden frisch Geimpfte und frisch-doppelt Genesene wie Geboosterte behandelt. Sie brauchen keine zusätzlichen Test. Die Impfung oder Genesung darf nicht länger als drei Monate her sein.
- Für Kosmetik, Massage, Friseur, Fußpflege und Prostitution gelten folgende Regeln: Die Testpflicht entfällt. Auch Berliner ohne Booster haben weiterhin Zutritt. Es gilt weiterhin 2G plus. Anbieter können für das Plus aber zwischen FFP2-Maske und Test wählen. „Sofern die Wahl auf den Test fällt, sind künftig Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht befreit“, teilt der Senat mit.
- Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).
- Hotelübernachtungen: Es gilt die 2G-Regel. Hotelgäste brauchen für die Restaurants keinen zusätzlichen Test. (3G gilt erst ab dem 4. März)
- Gastronomie: Es gilt weiterhin 2G plus. Gäste müssen entweder genesen oder geimpft sein. Dazu brauchen sie eine tagesaktuellen Test. Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene benötigen keinen Test. Die FFP-Maske muss getragen werden und darf nur am Platz abgenommen werden. 3G gilt erst ab dem 4. März.
- Fitnessstudios und Tanzstudios: Es bleibt bei der 2G-Regel plus Maskenpflicht. Während des Sports darf die Maske abgenommen werden.
- Schule und Kita: Kontaktpersonen (Lehrer, Schüler Erzieher, Kita-Kinder) müssen nicht mehr in Quarantäne. Nach Auftreten eines positiven Falls müssen sich Kontaktpersonen an fünf Tagen hintereinander freitesten. Ungeimpfte Lehrer sind die einzige Ausnahme: Sie müssen in Quarantäne. Für Kita-Kinder sind darüber hinaus drei Tests pro Woche Pflicht. Kitas können ihre Betreuungsgruppen selbstständig verkleinern. Für Kita-Eltern gilt beim Abholen und Bringen die FFP2-Maskenpflicht. Es gilt für Schüler in allen Jahrgangsstufen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Innenräumen. Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dreimal die Woche testen lassen. Der Stufenplan des Senats bei hohen Infektionszahlen ist weiterhin gültig. Das heißt: Die Gesundheitsämter können Schulen schließen oder Wechselunterricht anordnen. Auch Kitas können geschlossen werden. Die Präsenzpflicht an Schulen bleibt bis zu 28. Februar ausgesetzt.
- Gottesdienste: Es genügt die FFP2-Maskenpflicht.
- Clubs: In Clubs und Diskotheken in Berlin herrscht bis zum 4. März Tanzverbot.
- Arbeitsplatz und öffentliche Gebäude: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung, ebenso in Ämtern und ähnlichem.
- Nahverkehr: In Bussen und Bahnen gelten die 3G-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht.
- Quarantäne-Regeln: Die Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen bleibt verkürzt. Sie beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist ein Freitesten möglich. Kinder und Jugendliche müssen sieben Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen erlaubt. Geboosterte, frisch Geimpfte oder Genesene müssen als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne.
- Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit physischen Kontakt zu Kunden oder sonstigen Dritten haben, müssen sich an jedem Tag ihrer Tätigkeit testen lassen. Von dieser Testpflicht befreit sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene).
- Für Selbstständige gelten zudem Ausnahmen von der „2G zuzüglich Test“-Bedingung, wenn sie geboostert sind (und vergleichbare Fälle).
