Senat beschließt Corona-Regeln für Berliner Weihnachtsmärkte

Die 2G-Regel ohne Maskenpflicht soll es demnach nur auf Weihnachtsmärkten geben, auf denen Einlasskontrollen durchgeführt werden.

Auf dem Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt soll die 2G-Regel gelten.
Auf dem Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt soll die 2G-Regel gelten.dpa/Jens Kalaene

Berlin-Der Berliner Senat hat am Dienstag im Roten Rathaus die Corona-Regeln für die diesjährigen Weihnachtsmärkte beschlossen. Die 2G-Regel soll laut Beschluss nur auf Weihnachtsmärkten gelten, bei denen am Einlass Gäste kontrolliert werden können. Das erfuhr die Berliner Zeitung aus Senatskreisen. Nur Geimpfte und Genesene haben dann Zutritt, die Maskenpflicht fällt in diesem Fall weg. Der Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte verfügt beispielsweise über so ein Einlasssystem.

Auf allen Weihnachtsmärkten, bei denen nicht 2G gilt, und das dürften schon wegen fehlender Zugangskontrollen die meisten sein, hat zunächst einmal jeder Zutritt, wie Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach der Senatssitzung erläuterte. Dort greift also nicht die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), Ungeimpfte müssen keine negativen Tests nachweisen. Es gilt dann allerdings eine Maskenpflicht, wie der Berliner Senat in einer Presseerklärung schreibt.

Etwas anders stellt sich die Lage hingegen in geschlossenen Restaurants auf dem Gelände der Weihnachtsmärkte dar. Dort können die Betreiber wählen, ob sie 2G oder 3G anwenden. Ungeimpfte kämen nur im Falle von 3G rein und müssten dabei auch einen negativen Corona-Test nachweisen. Solche Tests sind seit geraumer Zeit kostenpflichtig.

Diskussion über Zuschauerobergrenze für Union Berlin

Ferner wurde am Dienstag für den Fußballbundesligisten Union Berlin eine neue Zuschauerobergrenze beschlossen. Bisher konnte der Verein sein Stadion An der Alten Försterei mit der 3G-Regel zur Hälfte füllen. Nun sind 75 Prozent möglich. (mit dpa)

In einer früheren Version des Textes hieß es, dass auf Weihnachtsmärkten, auf denen die 2G-Regel nicht gilt, die 3G-Regel in Kraft tritt. Richtig ist jedoch, dass auf Märkten ohne 2G nur die Maskenpflicht gilt und mehr nicht. Die 3G-Regel gilt dann nicht.