Diese Corona-Regeln hat der Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Ab dem 1. Oktober gelten neue Regeln.

Sitzung des Deutschen Bundestags in Berlin.
Sitzung des Deutschen Bundestags in Berlin.Imago/Political Moments

Deutschland bereitet sich auf den Corona-Herbst vor. Der Bundestag hat am Donnerstag in einer namentlichen Abstimmung das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Mit Ja stimmten 386 Abgeordnete, mit Nein 317. Es gab drei Enthaltungen. Mit dem Gesetz sollen bundesweit wieder weitergehende Regeln zu Masken und Tests vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Nach einem Beschluss durch den Bundestag muss der Bundesrat noch zustimmen. Viele Corona-Maßnahmen sind altbekannt, einige sind neu. Die Berliner Zeitung gibt eine Übersicht, worauf sich die Bürger nun einstellen müssen.

Bundesweit verbindliche Corona-Regeln ab dem 1. Oktober:
  • Bundesweit ist in Fernzügen die Maske Pflicht.
  • Die Maske muss nicht mehr in Flugzeugen getragen werden.
  • In Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken sowie in allen anderen medizinischen Einrichtungen ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten.
  • Kinder unter sechs Jahren, zudem gehörlose Menschen sowie Menschen mit ärztlicher Befreiungsbescheinigung sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Kinder sollen bei Verdacht auf eine Corona-Infektion privat getestet werden können. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.
  • Kliniken sollen künftig nicht nur Corona-Daten von den Normal- und Intensivstationen melden, sondern auch übermitteln müssen, wer mit einer Infektion in die Notaufnahme kommt.
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Diese Zusatzregeln können die Länder beschließen: Stufe 1
  • Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen
  • Maskenpflicht in Bussen und Bahnen (ÖPNV)
  • Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kitas
  • Maskenpflicht für Freizeit-, Kultur-, Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Gastronomie und beim Sport. Ausnahmen für die, die einen aktuellen Test vorlegen, und für die, die (innerhalb der zurückliegenden 90 Tage) genesen oder vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt
  • Maskenpflicht an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts erforderlich ist
Diese Zusatzregeln können die Länder zur „Gefahrenabwehr“ beschließen: Stufe 2
  • Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlichen Innenräumen
  • Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich, bei denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
  • Die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Karl Lauterbach und Marco Buschmann verteidigen Corona-Regeln

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich überzeugt, „dass wir mit dieser Vorbereitung im Herbst die Pandemie im Griff haben werden“. Das neue Gesetz sei „ein relativ komplettes Paket, was weit über das hinausgeht, was viele unserer Nachbarländer haben“, so der SPD-Politiker.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte die neuen Corona-Auflagen für den Herbst und den Winter. Fast alle Expertinnen und Experten rechneten mit einer Verschärfung der Infektionslage, sagte Buschmann am Donnerstag bei der Beratung der Pläne im Bundestag. Deshalb müsse der Staat handlungsfähig gemacht werden. Gleichzeitig sei der Entwurf der Ampel-Koalition aber verhältnismäßig. „Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote“, sagte Buschmann. Generell gelte: „Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen.“

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warb für die Pläne, die mit einem breiten Basisschutz und gezielten regionalen Reaktionen dafür sorgen sollen, dass die Lage gar nicht erst schlimmer werde. Entscheidend sei jetzt auch, die Wochen bis zum Herbst dafür zu nutzen, „nochmal Vollgas“ bei Auffrischimpfungen zu geben. (mit dpa)