Autofahrer: Diese erhöhten Bußgelder drohen ab sofort

Raser müssen seit Dienstag mit teils verdoppelten Bußgeldern rechnen. Fürs Falschparken drohen Punkte in Flensburg. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). 
Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). dpa/Ole Spata

Berlin-Verkehrssünder müssen ab sofort höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach langem politischen Streit ist am Dienstag der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er sieht zahlreiche härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. 

Tempoverstöße:
  • Innerorts gilt künftig für Autofahrer, dass bei Tempoverstößen ab 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro statt wie bislang 80 Euro fällig werden; bei 16 bis 20 km/h sind es 70 Euro statt 35 Euro, bei 11 bis 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und bei bis zu 10 km/h 30 Euro statt wie bislang 15 Euro.
  • Außerorts werden die Bußgelder bei Tempoverstößen von 21 bis 25 km/h von 70 Euro auf 100 Euro erhöht. Bei 16 bis 20 km/h zu viel sind es 60 Euro statt 30 Euro; wer mit bis zu 15 km/h beziehungsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von 40 Euro beziehungsweise 20 Euro rechnen, bisher waren es 20 Euro und 10 Euro.
Falschparken:
  • Neu ist eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Stellplatz für Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge. Ebenso hoch ist das Bußgeld für unzulässiges Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen.
  • Höhere Geldstrafen gibt es auch für Autofahrer, die verbotswidrig auf Bürgersteigen, Radwegen oder Schutzstreifen parken oder in zweiter Reihe stehen. Die Geldbußen reichen bis zu 110 Euro (bisher: 15 Euro).
  • Bei Parkverstößen in Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen gilt ein erhöhtes Bußgeld von bis zu 100 Euro. Bei schwereren Verstößen werden auch Punkte in Flensburg eingetragen.
Behinderung von Notfall-Einsätzen:
  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
Riskantes Abbiegen mit dem Lkw:
  • Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.

„Blaulichtmenu“: So erklärt die Polizei die neuen Bußgelder

Eine Polizeibehörde in NRW nahm die neuen Regeln am Dienstag zum Anlass, eine kuriose „Speisekarte“ der geänderten Bußgeldvorschriften zu präsentieren. „Liebe Gäste, sicherlich haben Sie es schon mitbekommen, dass wir unsere Preise anpassen mussten“, verkündet die Polizei der Stadt Mettmann via Twitter ironisch. Das Angebot auf der virtuellen Bußgeldkarte reicht von „Schnelle Küche – 16 km/h innerorts zu schnell – 70 Euro“ bis zu „Neue Gerichte – Rettungsgasse – bis zu 320 Euro“.

Unter „Stop and eat“ führen die Beamten den „Klassiker“ Falschparken auf – 35 Euro, heißt es, aber viele „Extras“ seien möglich – zum Beispiel das Parken auf Geh- oder Radwegen für 55 Euro. Als Spezialität wird das „Blaulichtmenu“ offeriert – Parken in der Feuerwehrzufahrt. Bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen könne das 100 Euro kosten.

Einen kleinen Fehler enthält die Karte auch – fälschlicherweise droht sie nämlich für Tempoüberschreitungen zwischen und 16 und 20 Stundenkilometern innerorts bereits einen Punkt in Flensburg an. Den gibt es aber erst bei noch höherer Geschwindigkeit. „Keine Speisekarte ohne Tippfehler“, kommentierte ein Polizeisprecher ungerührt.