Diese neuen Corona-Regeln gelten ab sofort in Berlin

Berlin hat Lockerungen beschlossen, die seit Samstag in Kraft sind. Welche Regeln neu sind und welche weiterhin gelten – der Überblick.

Im Berliner Nahverkehr gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regel (Archivbild).
Im Berliner Nahverkehr gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regel (Archivbild).dpa/Annette Riedl

Deutschland und die Hauptstadt stehen trotz einer hohen Fallzahl an Corona-Neuinfektionen vor weiteren Lockerungen. Schon am Samstag treten in Berlin neue Regeln in Kraft, die bis zum 11. März gelten werden. Das betrifft vor allem Großveranstaltungen wie Bundesliga-Spiele. Andere Maßnahmen werden angepasst und bleiben weiter bestehen. Am Mittwoch kommen Bund und Länder erneut zur Ministerpräsidentenkonferenz zusammen und beraten über die aktuelle Corona-Lage.

Trotz der aktuellen Omikron-Welle findet die Berlinale (10. bis 20. Februar) in der Hauptstadt mit besonderen Vorkehrungen statt. Auf welche Corona-Regeln Sie weiterhin achten müssen, was ab Samstag gilt und was der Senat in seiner nächsten Sitzung am Dienstag plant, hat die Berliner Zeitung für Sie in einer Übersicht zusammengetragen.

Diese neuen Corona-Regeln treten ab Samstag in Berlin in Kraft
  • Eine zulässige Obergrenze von bis zu 4000 Personen bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
  • Bis zu 2000 Personen sind auf Grundlage der bisherigen Bestimmungen bei Events in geschlossenen Räumen zulässig, zwischen 2000 und 4000 Personen gilt eine maximale Auslastung von 30 Prozent der Höchstkapazität der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
  • Bei bei großen Events in geschlossenen Räumen gilt die 2G-plus-Bedingung mit FFP2-Maskenpflicht sowie Einhaltung des Hygienerahmenkonzeptes der zuständigen Senatsverwaltung. Nur vollständig Geimpfte und Genesene haben bei 2G Zutritt. Das Plus bedeutet, dass Gäste zusätzlich eine Booster-Impfung oder einen Test benötigen.
  • Im Freien gilt für Großveranstaltungen eine zulässige Obergrenze von bis zu 10.000 Personen. Zum Bundesliga-Heimspiel des 1. FC Union Berlin gegen Borussia Dortmund werden unter 2G-plus-Bedingungen 10.000 Fans erwartet, darunter auch Gäste-Fans aus Dortmund.
  • Bis zu 2000 Personen sind auf Grundlage der bisherigen Bestimmungen zulässig, bei Events im Freien mit 2000 bis 10.000 Menschen gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent der Höchstkapazität der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Es gilt die 2G-plus-Bedingung mit FFP2-Maskenpflicht im Freien sowie Einhaltung des Hygienerahmenkonzeptes der zuständigen Senatsverwaltung.
  • In Geschäften des Einzelhandels bis 200 Quadratmeter (vorher bis 100 Quadratmeter) muss der 2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden. Die 2G-Regel im Einzelhandel gilt nach wie vor. Der Senat will sie erst ab Dienstag aufheben. Ab dem 19. Februar ist die 2G-Regel im Einzelhandel dann nicht mehr in Kraft.
Diese Corona-Regeln gelten auf der Berlinale in Berlin (10. bis 20. Februar)
  • Der Ticket-Verkauf findet nur online statt, um Warteschlangen zu vermeiden.
  • Die Kinos werden zu den Vorstellungen nicht voll ausgelastet sein, um Abstände zu wahren.
  • Es gilt in den Spielstätten die 2G-plus-Regel. Besucher müssen zweimal geimpft oder aktuell genesen sein und benötigen dazu noch einen negativen Antigen-Test. Geboosterte brauchen keinen Test. Besucher mit zwei Impfungen und einer Genesung gelten als geboostert.
  • Wichtig: Frisch Geimpfte und frisch Genesene gelten bei der Berlinale nicht als geboostert. Sie brauchen auch einen Test.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen nur einen negativen Antigen-Test.
  • Personen, die nicht geimpft werden können, brauchen einen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden.
  • Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung wird angeboten.
Diese Corona-Regeln sind in Berlin weiterhin in Kraft
  • Die Kontaktnachverfolgung in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport fällt weg.
  • Der Impf- und Genesenen-Status muss bei Veranstaltungen und in der Gastronomie zwar von Gästen nachgewiesen werden. Eine Dokumentation durch den Gastgeber ist aber nicht mehr nötig.
  • Nach einem positiven Selbsttest braucht es keine Nachtestung mittels PCR-Test mehr. Als zweiter Test genügt ein Test aus einer zertifizierten Teststelle. Nur bei widersprechenden Ergebnissen ist eine bestätigende PCR-Testung vorgesehen. Die PCR-Testpflicht besteht weiter für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, Personal in Krankenhäusern usw.
  • Der Genesenenstatus hält drei Monate an.
  • Bei 2G-plus-Veranstaltungen, dazu zählt auch die Gastronomie, werden frisch Geimpfte und frisch-doppelt Genesene wie Geboosterte behandelt. Sie brauchen keine zusätzlichen Test. Die Impfung oder Genesung darf nicht länger als drei Monate her sein.
  • Für Kosmetik, Massage, Friseur, Fußpflege und Prostitution gelten folgende Regeln: Die Testpflicht entfällt. Auch Berliner ohne Booster haben weiterhin Zutritt. Es gilt weiterhin 2G plus. Anbieter können für das Plus aber zwischen FFP2-Maske und Test wählen. „Sofern die Wahl auf den Test fällt, sind künftig Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht befreit“, teilt der Senat mit.
  • Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).
  • Die Personenobergrenze für private Zusammenkünfte bleibt bei maximal zehn Personen. Kommt nur ein Ungeimpfter zum Treffen, gilt die Regel: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen.
  • Hotels und Beherbergungen: Es gilt die 2G-Regel. Hotelgäste brauchen für die Restaurants keinen zusätzlichen Test.
  • Gastronomie: Es gilt weiterhin 2G plus. Gäste müssen entweder genesen oder geimpft sein. Dazu brauchen sie eine tagesaktuellen Test. Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene benötigen keinen Test. Die FFP-Maske muss getragen werden und darf nur am Platz abgenommen werden.
  • Fitnessstudios und Tanzstudios: Es bleibt bei der 2G-Regel plus Maskenpflicht. Während des Sports darf die Maske abgenommen werden.
  • Berliner Zoo und Tierpark in Friedrichsfelde: Es gilt 2G. Das heißt, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Auf dem gesamten Gelände gilt Maskenpflicht. In der Gastronomie in Tierpark und Zoo gilt 2G plus wie in allen anderen Restaurants und Bars in Berlin auch.
  • Schule und Kita: Alle Kontaktpersonen (Lehrer, Schüler Erzieher, Kita-Kinder) müssen nicht mehr in Quarantäne. Nach Auftreten eines positiven Falls müssen sich Kontaktpersonen an fünf Tagen hintereinander freitesten. Ungeimpfte Lehrer sind die einzige Ausnahme: Sie müssen trotzdem in Quarantäne. Für Kita-Kinder sind darüber hinaus drei Tests pro Woche Pflicht. Kitas können ihre Betreuungsgruppen selbstständig verkleinern. Für Kita-Eltern gilt beim Abholen und Bringen die FFP2-Maskenpflicht. Es gilt für Schüler in allen Jahrgangsstufen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Innenräumen. Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dreimal die Woche testen lassen. Der Stufenplan des Senats bei hohen Infektionszahlen ist weiterhin gültig. Das heißt: Die Gesundheitsämter können Schulen schließen oder Wechselunterricht anordnen.  Auch Kitas können geschlossen werden. Die Präsenzpflicht an Schulen bleibt bis zu 28. Februar ausgesetzt.
  • Einzelhandel: In nicht lebensnotwendigen Geschäften gilt bis einschließlich 18. Februar die 2G-Regel, in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten oder Drogerien gilt nur Maskenpflicht.
  • Gottesdienste: Es genügt die FFP2-Maskenpflicht.
  • Clubs: In Clubs und Diskotheken herrscht weiterhin Tanzverbot.
  • Arbeitsplatz und öffentliche Gebäude: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung, ebenso in Ämtern und ähnlichem.
  • Nahverkehr: In Bussen und Bahnen gelten die 3G-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Quarantäne-Regeln: Die Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen bleibt verkürzt. Sie beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist ein Freitesten möglich. Kinder und Jugendliche müssen sieben Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen erlaubt. Geboosterte, frisch Geimpfte oder Genesene müssen als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne.
  • Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit physischen Kontakt zu Kunden oder sonstigen Dritten haben, müssen sich an jedem Tag ihrer Tätigkeit testen lassen. Von dieser Testpflicht befreit sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene).
  • Für Selbstständige gelten zudem Ausnahmen von der „2G zuzüglich Test“-Bedingung, wenn sie geboostert sind (und vergleichbare Fälle).