Diskriminierung: Klage gegen Berliner Humboldt-Uni
Die Humboldt-Universität verstößt nach Ansicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen das Diskriminierungsverbot.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat erste Schritte für eine Verbandsklage gegen die Berliner Humboldt-Universität wegen Verstößen gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz eingeleitet. Die Hochschule versage transgender, intergeschlechtlichen und nicht-binären Studierenden das Recht, den ihrem Geschlecht entsprechenden Identitätsnamen vor einer amtlichen Namensänderung auf dem Studierendenausweis zu führen.
Vor diesem Hintergrund reichte die GFF nach eigenen Angaben vom Dienstag bei der Hochschule eine Beanstandung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ein. „Die @HumboldtUni muss #trans, #inter und #nichtbinär|en Studierenden einen Ausweis ausstellen, der ihrer Identität entspricht“, so die Organisation auf Twitter.
Breaking: Heute reichen wir unsere erste Beanstandung nach dem neuen Berliner #Landesantidiskriminierungsgesetz #LADG ein. Die @HumboldtUni muss #trans, #inter und #nichtbinär|en Studierenden einen Ausweis ausstellen, der ihrer Identität entspricht. https://t.co/p0Gisfe1Ll pic.twitter.com/ZY1uG20cqC
— Freiheitsrechte.org - GFF (@freiheitsrechte) February 22, 2022
Die Beanstandung sei Voraussetzung für eine Verbandsklage. Mit dem Einreichen der Beanstandung startet die GFF den Angaben zufolge gleichzeitig einen neuen Klagefonds, um gemeinsam mit Beratungsorganisationen und Einzelpersonen strukturelle Diskriminierung in Berlin vor Gericht zu bringen.
„Die Humboldt-Universität verstößt klar gegen das Diskriminierungsverbot“, betonte die GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista in Berlin. Die Betroffenen hätten das Recht, ihren Identitätsnamen auch vor einer amtlichen Namensänderung zu führen: „Andernfalls führen alltägliche Anlässe wie eine Ticketkontrolle mit Studierendenausweis in der U-Bahn zu diskriminierenden Situationen.“
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt des Berliner Senats. Es ist das erste seiner Art in Deutschland. Dem LADG liegt zudem ein erweiterter Katalog zu schützender Diskriminierungsmerkmale zugrunde, so werden zum Beispiel der soziale Status und die chronischen Erkrankungen einbezogen.
