Mannheim/Berlin - Ein Finanzmathematiker hat einem Medienbericht zufolge eine Formel entwickelt, die nachweisen soll, dass Rentner doppelt besteuert werden. Das Vorgehen der Finanzämter sei allerdings verfassungswidrig. Wie der Mathematiker Klaus Schindler in einem Interview mit der Frankfurt Rundschau sagte, zahle der durchschnittliche deutsche Rentner etwas mehr als 1000 Euro Steuern im Jahr zu viel.
Schindler erklärte seine Formel an Hand eines Beispiels: „Bei einem Renteneintritt 2020 und 35 Jahren Beitragszeit, Beitragsbeginn also 1985, liegt der Besteuerungsanteil der gesamten Rentenbeiträge bei etwa 40 Prozent. Im Gegensatz dazu sind in der Phase der Auszahlung nur 20 Prozent des Renteneinkommens steuerfrei. Stattdessen müsste der Betrag bei 40 Prozent liegen.“ Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, so Schindler.
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Von der Doppelbesteuerung seien alle Rentner betroffen, die ab 2005 in den Ruhestand gegangen sind. „Zu diesem Zeitpunkt ist sie noch relativ gering, steigt aber schnell immer weiter an und erreicht in den Renteneintrittsjahren 2022 bis 2023 ihren Höchstsatz von 20 bis 23 Prozent und zwar ungerechterweise um so höher, je größer die Zahl der Beitragsjahre ist“, sagte Schindler. Diese Ungerechtigkeit endet erst ab dem Jahr 2070.
Doppelbesteuerung der Rente: Finanzämter kassieren 20 Milliarden extra ab
Die Finanzämter würde so rund 20 Milliarden Euro abkassieren, die ihnen gar nicht zustehen, erklärte Steuerberater Heinrich Braun der Frankfurter Rundschau. Braun habe das Bundesfinanzministerium vor dem Verwaltungsgericht Berlin verklagt. Er wirft der Behörde arglistige Täuschung vor.
Gegen das Vorgehen der Finanzämter seien zudem mehrere Musterklagen anhängig. Der Bundesfinanzhof wird darüber voraussichtlich im zweiten Quartal entscheiden. Sollte den Klagen stattgegeben werden, können sich Rentner über Steuerrückzahlungen freuen. Das sei allerdings nur möglich, wenn sie auch Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben. Die Frist dafür beträgt vier Wochen ab Zugang des Steuerbescheids.
Widerspruch beim Finanzamt – nicht abwimmeln lassen
Wer seinen Steuerbescheid für das vergangene Jahr noch nicht bekommen hat, sollte nach dessen Erhalt unbedingt auf den Einspruch und die damit verbundene Frist achten, rät der Experte. Laut Steuerberater Braun, der sich seit Jahren für die Rechte von Senioren einsetzt, würden die Finanzämter die zahlreichen Einsprüche systematisch abwimmeln. Auch Focus Online berichtete über Tipps von Braun und Schindler. Die beiden Experten raten allen betroffenen Rentnern, dem Druck des Finanzamtes nicht stattzugeben. Zugeschickte Verzichtserklärungen sollten nicht unterschrieben werden.
