Doppelbesteuerung: Rentner müssen keinen Einspruch einlegen

Steuerbescheide bleiben hinsichtlich einer Doppelbesteuerung der Renten vorläufig offen. Was bedeutet das für Rentner?

Ein Rentner füllt seine Steuererklärung aus. Senioren müssen keinen eigenen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.
Ein Rentner füllt seine Steuererklärung aus. Senioren müssen keinen eigenen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.dpa/Lino Mirgeler

Karlsruhe-Immer mehr Senioren müssen Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen. Einige befürchten eine Doppelbesteuerung. Dazu läuft aktuell ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1143/21 und 1140/21). Noch ist unklar, wann die Entscheidung fällt.

Unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgeht, ist erstmals klar: Senioren müssen keinen eigenen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Dies wird überflüssig, da die Steuerbescheide von Amts wegen vorerst offen bleiben, so der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) hervor. Demnach erhalten Einkommensteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab 2005 einen Vorfälligkeitsvermerk – im Hinblick auf eine eventuell gegebene Doppelbesteuerung der Renten.

Laut BdSt geht aus dem Schreiben aber auch hervor, dass die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zugunsten der Rentner geändert werden. Unabhängig davon, wie das laufende Verfahren also ausgeht, müsste gegenüber dem Finanzamt die Doppelbesteuerung beanstandet und dies durch Unterlagen nachgewiesen werden.