Gaspreisbremse: Wie die Regierung die Energiekosten dämpfen will

Die Gasumlage fällt, die Gaspreisbremse kommt. Doch was bedeutet das? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ein Gasherd.
Ein Gasherd.imago/Laci Perenyi

Ein „Abwehrschirm“ gegen die Energiekrise soll es sein: Die Bundesregierung nimmt 200 Milliarden Euro in die Hand, um bis zum Ende des Winters 2023/2024 die Gaspreise einzuhegen und angeschlagene Gasimporteure zu unterstützen. Daneben sind weitere Maßnahmen geplant. Viele Details sind aber noch offen. Ein Überblick:

Wie soll die Gaspreisbremse funktionieren?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll ein „Basisverbrauch“ staatlich subventioniert werden – für diese Gasmenge würden also niedrigere Preise gelten. Ein solcher allgemeiner „Basisverbrauch“ soll auch für kleine und mittlere Unternehmen festgelegt werden, für große Firmen soll die subventionierte Gasmenge individueller gefasst werden. Details gibt es noch nicht – die Regierung wartet auf Vorschläge einer bereits eingesetzten „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“, die Mitte Oktober vorliegen sollen.

Sowohl Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als auch SPD-Chefin Saskia Esken brachten am Freitag eine Subventionierung von 80 Prozent des durchschnittlichen früheren Gasverbrauchs ins Gespräch. Habeck betonte, für darüber hinausgehenden Gasverbrauch müssten Marktpreise gezahlt werden – so sollen die Menschen zum Energiesparen motiviert werden.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Offen ist auch noch, wie genau die Preissenkung auf ein bestimmtes Verbrauchskontingent organisiert wird. Denkbar ist etwa, dass die Versorger den Preis für ihre Kunden entsprechend senken und die Differenz vom Staat zurückbekommen. Habeck schloss am Freitag aber auch direkte staatliche Zahlungen an die Verbraucher nicht aus.

Was ist mit den angeschlagenen Gasimporteuren?

Mehrere Gas-Importeure waren durch die enorm gestiegenen Beschaffungskosten für Gas in Bedrängnis geraten. Ihnen sollte eigentlich die Gasumlage helfen, die alle Gasverbraucher ab dem 1. Oktober hätten zahlen sollen. Doch die Umlage wurde nun von der Regierung kassiert – stattdessen sollen für „die besonders betroffenen Unternehmen Sefe, Uniper und VNG“ nun „maßgeschneiderte Lösungen“ gefunden werden.

Wie soll das bezahlt werden?

Über neue Schulden. Die Regierung reaktiviert den in der Corona-Pandemie eingerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Dieser bekommt Kreditermächtigungen von 200 Milliarden Euro – und zwar noch in diesem Jahr. Dadurch kann Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wie geplant im kommenden Jahr die Schuldenbremse wieder einhalten. Für das laufende Jahr gilt bereits eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Weil nun aber noch mehr Geld gebraucht wird, muss der Bundestag darüber erneut abstimmen.

Aus dem neu aufgestellten WSF sollen die Gaspreisbremse und die Hilfen für die Gasimporteure finanziert werden. Außerdem soll mit dem Geld Unternehmen geholfen werden, „die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden“, und zwar in Form von Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen. Bei der bereits vorher beschlossenen Strompreisbremse soll der WSF eine Art Zwischenfinanzierung gewährleisten – eigentlich ist vorgesehen, „Zufallsgewinne“ der Stromproduzenten abzuschöpfen und zur Subventionierung eines Basisbedarfs an Strom zu benutzen.

Was ist noch geplant?

Die in Zusammenhang mit der Gasumlage angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch ab dem 1. Oktober wird beibehalten. Sie wird zugleich auf Fernwärme ausgeweitet. Die Bundesregierung betont trotz der preissenkenden Maßnahmen, dass Energiesparen weiterhin das Gebot der Stunde sei. Neue gesetzliche Vorgaben wurden dazu aber nicht angekündigt.

Erneut betonte die Regierung bei der Vorstellung des Projekts ihre Bemühungen für „eine umfassende Verbesserung des Angebots“ auf dem Energiemarkt, etwa durch den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Möglichkeit, zwei der drei verbliebenen Atomkraftwerke einige Monate länger laufen zu lassen. Vereinbart wurde außerdem ein „Belastungsmoratorium“: Während der „Zeit der Krise“ soll die Wirtschaft „keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten“ aufgebürdet bekommen.