Lisa Poettinger ist das Gesicht der G7-Proteste. Im ZDF-Morgenmagazin wurde die junge Studentin als Klimaaktivistin vorgestellt. Im Gespräch mit Moderatorin Dunja Hayali sagte Poettinger, die G7-Länder seien historisch am meisten für den Klimawandel verantwortlich. Das Problem sei hier aber kein technologisches, sondern ein systemisches: „Im Kapitalismus wird für die Profite der Konzerne entschieden.“ Lösungen für eine Klimawende seien seit Jahren bekannt, würden aber nicht umgesetzt. Daher sehe sie die Länder „nicht als legitime Gruppe für Entscheidungen“. Bei Twitter wird Poettinger deutlicher: Sie rechtfertigt Doxing, Einschüchterungsaktionen gegen Einzelpersonen sowie gezielte Gewalt gegen Gegenstände.
In einem Tweet vom 13. Juni 2022 schreibt die Frau, die sich in ihrem Twitter-Profil als „studierende Klimagerechtigkeitsaktivistin“ und „linke Rotzgöre“ bezeichnet: „Ich halte es für legitim, die Adressen von Nazis, Klimafaschos und Konzerneigentümer:innen zu veröffentlichen. Die Frage ist halt, was dann damit gemacht wird: Das Haus mit Farbe bewerfen oder Grafitti, cool. Gewalt gegen Leute schwierig…“ Die Äußerung von Pöttinger sorgt für Kritik im Netz. Ein User hält prompt dagegen: „Ein Haus mit Farbe zu bewerfen und Grafittis sind auch schon Gewalt.“
Ich halte es für legitim, die Adressen von Nazis, Klimafaschos und Konzerneigentümer:innen zu veröffentlichen. Die Frage ist halt, was dann damit gemacht wird: Das Haus mit Farbe bewerfen oder Grafitti, cool. Gewalt gegen Leute schwierig…
— Lisa Poettinger (@lisapoettinger) June 13, 2022
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An anderer Stelle heißt es: „Hm, aber wenn Rechte Adressen von Linken leaken und deren Häuser mit Farbe bewerfen findest Du es nicht mehr so cool, oder?“ Ein weiterer User schreibt in einem Antwort-Tweet: „Hey Lisa, Ich weiß wo du wohnst. Soll ich es hier auf Twitter rotzen? Die Frage ist, was dann damit gemacht wird. Das Haus mit Farbe bewerfen, oder mehr? Naja, nicht mein Problem.“
Welche Strafen drohen für Doxing?
Im vergangenen September hat der Gesetzgeber das Verbreiten sensibler Daten im Netz unter Strafe gestellt. Dieses Vorgehen wird als Doxing bezeichnet. So heißt es in Paragraph 126a („Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“): „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Und weiter: „Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
Anlass der Gesetzesänderung waren Listen wie etwa eine von Rechtsextremen erstellte Liste mit dem Namen WirKriegenEuchAlle, auf der etwa 200 Namen standen. Das Bundeskriminalamt (BKA) forderte in diesem Zusammenhang als erste Behörde die Schaffung eines neuen Straftatbestands. Dieser, so das BKA damals, müsse auch das „Outing“ politischer Gegner umfassen, wie es etwa Antifa-Gruppen teilweise regelmäßig praktizieren würden.
Hassmails, Morddrohungen oder massenhafte Pizzalieferungen
In einem Beitrag des öffentlich-rechtlichen Senders Deutschlandfunk wird der Anwalt Rechtsanwalt und Experte für IT-Sicherheit Chan-jo Jun zitiert. Zuletzt sei Doxing „immer mehr zu einem Problem geworden“. Es habe Fälle gegeben, in denen „beispielsweise Kommunalpolitiker und -politikerinnen und andere Prominente Hassmails, Morddrohungen oder massenhafte Pizzalieferungen an ihre privaten Adressen geschickt bekommen haben oder vor Arbeitgebern oder Geschäftspartnern bloßgestellt wurden“.
Nach seinen Worten gibt es mittlerweile „spezialisierte Staatsanwaltschaften, die beispielsweise Hausdurchsuchungen erwirken können, insbesondere wenn der Täter bekannt“ sei. Ob etwas aber auch tatsächlich strafrechtlich verfolgt werde, hänge davon ab, ob „der Täter oder die Täterin es darauf angelegt oder es in Kauf genommen hat, einer anderen Person zu schaden, indem Daten veröffentlicht oder verbreitet wurden“.
