„Dritte Option“: 142 Menschen sind in Berlin aktuell als divers eingetragen

Seit 2019 dürfen intergeschlechtliche Personen ihr Geschlecht als „divers“ angeben. Bislang haben davon wenige Gebrauch gemacht.

Seit 2019 kann das Geschlecht im Personenstandsregister als „divers“ eingetragen werden.
Seit 2019 kann das Geschlecht im Personenstandsregister als „divers“ eingetragen werden.imago/Christian Ohde

In Berlin haben bis Ende letzten Jahres 142 Menschen ihr offizielles Geschlecht von männlich oder weiblich auf die dritte Möglichkeit „divers“ ändern lassen. Die Möglichkeit, sich im Melderegister für diese „dritte Option“ zu entscheiden besteht, seit 2019. Insgesamt haben bislang also etwa 0,0037 Prozent der rund 3,7 Millionen Einwohner in Berlin von der Regelung gebraucht gemacht.

Die meisten Einträge stammten nach Angaben der Innenverwaltung von Menschen zwischen 20 und 50 Jahren. Divers-Einträge, die von Eltern für Neugeborene vorgenommen wurden, gab es nicht. Vor drei Jahren, im März 2020, waren im Melderegister erst 43 Menschen als divers erfasst worden. Im April 2022 waren es 106, wie der Senat damals auf Anfrage von Abgeordneten mitgeteilt hatte.

Seit Januar 2019 kann man die Kategorie „divers“ ins Geburtenregister eintragen lassen. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, laut der intergeschlechtliche Menschen – also Menschen, die biologisch nicht eindeutig männlich oder weiblich sind – von der aktuellen Gesetzeslage diskriminiert wurden. Für eine Anpassung des Personenstandes ist jedoch ein ärztliches Attest nötig, wodurch Trans-Menschen auch von der neuen Regelung explizit ausgeschlossen sind. Das erklärt auch, warum bisher sehr wenige Änderungsanträge bewilligt wurden.