Einbruchszeit: So sollte der Hausrat abgesichert werden

Mit der dunklen Jahreszeit steigen die Hauseinbrüche. Experten raten dazu, seine Habseligkeiten penibel zu dokumentieren. 

Wer seinen Hausrat vor Einbruch schützen will, muss sich gut absichern.
Wer seinen Hausrat vor Einbruch schützen will, muss sich gut absichern.dpa/Philipp von Ditfurth

Die dunkle Jahreszeit ist Hochsaison für Langfinger. Die Hausratversicherung ist dabei der beste Schutz, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls abzusichern. Wird etwas entwendet, zahlen Versicherer den Wiederbeschaffungspreis. Voraussetzung dafür ist aber, dass Betroffene ihr Hab und Gut gegenüber der Versicherung auflisten können, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Denn diese verlangt im Schadensfall eine sogenannte Stehlgutliste.

Wichtig: Aktenzeichen der Versicherung mitteilen

„Um Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Hausratversicherer zu vermeiden und eine solche Stehlgutliste schnell erstellen zu können, empfiehlt sich bereits grundsätzlich eine präzise Dokumentation des Hausrats und der Wertgegenstände“, sagt Boss. Versicherte sollten ihre Habseligkeiten schon vor einem etwaigen Einbruch auflisten, fotografieren und die Rechnungsbelege aufbewahren. So lasse sich im Ernstfall schnell erfassen, welche Güter fehlen oder beschädigt wurden.

„Die eigene Dokumentation sollte stets so aktuell wie möglich gehalten werden“, sagt Boss. Zwischenzeitliche Neuanschaffungen oder Verkäufe sollten entsprechend vermerkt werden.

Kommt es tatsächlich zum Schadensfall, müssen Einbruchsopfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann. Die polizeiliche Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen gehört laut BdV ebenfalls in die Stehlgutliste und muss dem Versicherer mitgeteilt werden.