Einheitsbußgeld für Maskenmuffel in Bus und Bahn könnte kommen

Bund und Länder wollen Donnerstag darüber beraten, ob es ein einheitliches Bußgeld für Maskenverweigerer in den öffentlichen Verkehrsmitteln geben soll.

Eine Atemmaske liegt auf dem Bürgersteig.
Eine Atemmaske liegt auf dem Bürgersteig.imago images/Sabine Gudath

Berlin-Für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen könnte es ein bundesweit einheitliches Bußgeld geben. Bund und Länder wollen dies bei einer Schaltkonferenz an diesem Donnerstag besprechen. Das kündigten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD) am Mittwoch an. Sie riefen die Bürger auf, wieder stärker Busse und Bahnen zu nutzen. „Die öffentlichen Verkehrsmittel sind kein Hotspot für Infektionen und einen Corona-Ausbruch“, hob Scheuer hervor.

Die Verkehrsbetriebe wollen mit einer bundesweiten Kampagne das Vertrauen der Fahrgäste zurückgewinnen. Im März und April lagen die Fahrgastzahlen nur bei rund 20 Prozent des Üblichen, inzwischen sind es nach Angaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wieder 60 bis 70 Prozent. Denn viele Menschen sind auf Busse und Bahnen angewiesen, etwa Pendler, die aus dem Homeoffice an ihre Arbeitsplätze zurückkehren, und Schüler, die wieder im Regelbetrieb Unterricht haben.

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Die Verkehrsbetriebe verweisen darauf, dass die Fahrzeuge regelmäßig gereinigt werden, räumen aber auch ein, dass Abstand halten häufig nicht möglich ist. Umso wichtiger sei es, dass alle Fahrgäste eine Mund-Nasen-Maske tragen.

Weil aber immer wieder einzelne Kunden diese Masken ablehnen, haben erste Länder Bußgelder verhängt. Diese sollen nun vereinheitlicht werden. Eine Höhe nannten Scheuer und Rehlinger nicht. „Die schon vorgelegt haben, sind auf dem richtigen Weg“, sagte Scheuer aber und nannte Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Dort liegt das Bußgeld bei 150 Euro. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe droht ein Bußgeld von 50 Euro.