Einreisebeschränkungen könnten auch ohne Pandemie-Notlage gelten

Der Bundestag will noch in der kommenden Woche über eine entsprechende Änderung im Infektionsschutzgesetz abstimmen.

Einreisebeschränkungen sollen auch ohne Pandemie-Notlage gelten können (Symbolbild).
Einreisebeschränkungen sollen auch ohne Pandemie-Notlage gelten können (Symbolbild).dpa/Henning Kaiser

Berlin-Bundesweite Einreisebeschränkungen etwa für Gebiete mit Corona-Mutationen sollen nach dem Willen der Regierungsfraktionen auch nach einem möglichen Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom Bund verfügt werden können. Über eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll der Bundestag noch in der kommenden Woche abstimmen, wie SPD- und Unionsfraktion am Sonntag bestätigten. Zuvor hatte die Welt am Sonntag berichtet.

Man komme in Deutschland gut bei der Pandemie-Bekämpfung voran, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), der dpa. In anderen Teilen der Welt herrsche jedoch eine hohe Infektionsgefahr mit gefährlichen Mutationen. „Unsere Erfolge bei der Pandemiebekämpfung dürfen nicht durch aus diesen Gebieten zurückkehrende Menschen zunichte gemacht werden“. Einreisebeschränkungen und Testpflichten müssten daher auch unabhängig von einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ möglich sein. „Dafür schaffen wir nun die rechtlichen Voraussetzungen“.

Epidemische Lage bis September verlängert

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der Welt am Sonntag: „Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weiter gelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht.“

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Die „epidemische Lage“ wurde zuletzt vom Bundestag bis maximal September verlängert. Liefe sie aus, fehlte die rechtliche Grundlage für Einreisebeschränkungen. Nach Angaben der Welt am Sonntag könnten die Einreisebeschränkungen mit den nun vorgeschlagenen Änderungen bis zu zwölf Monate weiter gelten. „Eine Missbrauchsgefahr sehe ich in diesem Fall nicht, da es sich bei den Einreisebestimmungen nicht um wesentliche Eingriffe in die Grundrechte handelt“, sagte Fechner.