Berlin: Vonovia dreht Mietern die Heizung runter

Zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist bei 17 Grad Schluss mit Heizen. Hunderttausende Menschen sind betroffen.

In Wohnungen der Vonovia wird die Heizung auf 17 Grad gedrosselt.
In Wohnungen der Vonovia wird die Heizung auf 17 Grad gedrosselt.imago

Vonovia drosselt seinen Mieter nachts die Heizung, um Gas zu sparen.  Zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens dreht Vonovia durch Drosselung der Gas-Zentralheizungen seinen Mietern die Temperatur auf 17 Grad herunter. Man nehme die ausgerufene Alarmstufe ernst, teilt das Unternehmen mit. Zunächst berichtete die Bild.

„In den Vorstufen zu einer Gasnotlage leisten wir einen Beitrag zur Erdgas-Einsparung durch optimierten Betrieb unserer Anlagen. Um möglichst viel Gas in unseren Beständen einzusparen, werden wir in unseren Beständen sukzessiv eine Nachtabsenkung der Heizungstemperatur bei den Gas-Zentralheizungen einführen“, teilte eine Sprecherin mit. Die Wasserversorgung sei von den Maßnahmen nicht berührt.

Vonovia besitzt über 350.000 Wohneinheiten in Deutschland, davon befinden sich 43.171 in der Hauptstadt (12 Prozent). Insgesamt besitzt der 2001 gegründete Konzern mehr als eine halbe Million Wohnungen verteilt in Deutschland, Österreich und Schweden.

Auch Deutsche Wohnen behält sich Maßnahmen vor

Auch die Deutsche Wohnen prüft Maßnahmen durch Drosselung des Gases, sagt die Referentin für Unternehmenskommunikation Alexandra Jeserick. „Grundsätzlich nehmen wir die aktuelle Lage sehr ernst und prüfen verschiedene Möglichkeiten der Erdgas-Einsparung bzw. Optimierungsmöglichkeiten für den Betrieb unserer Anlagen“, so Jeserick. Eine Rationierung der Warmwasserversorgung sei bei diesem Unternehmen ebenfalls „nicht vorgesehen“.

Müssen die Mieter im Winter nun doch frieren, wie es Ex-Bundespräsident Joachim Gauck bei Maischberger prophezeite? Kai Warnecke, Präsident der Interessengemeinschaft von privaten Wohnungseigentümern, Haus & Grund Deutschland, versucht die Sorgen zu nehmen und beteuert: „Die privaten Vermieter werden ihrer Verpflichtung zur Lieferung von Wärme und Warmwasser nachkommen und diese nicht einseitig einschränken.“