Energiekrise: Einzelhandel warnt vor dunklen Innenstädten

Am 1. September soll die Energieeinsparverordnung  in Kraft treten. Doch eine Maßnahme wird bereits jetzt kritisiert. Es gibt Sicherheitsbedenken.

Berlin bei Nacht.
Berlin bei Nacht.imago/fstop Images

Licht aus im Einzelhandel? Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, hat vor dem kompletten Abschalten aller Ladenbeleuchtungen in Innenstädten gewarnt. Hintergrund ist die Energiesparverordnung, die am 1. September in Kraft treten soll. Schaufenster sollen demnach nachts nicht mehr beleuchtet werden dürfen.

Genth äußerte sich besorgt gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Mit der Schaufensterbeleuchtung sorgen wir auch für Sicherheit und soziale Verantwortung in den Städten, vor allen Dingen in den weniger frequentierten Zeitfenstern in der Nacht.“ Energiesparen dürfe nicht zu Lasten der Sicherheit gehen.

Genth betonte, dass der Handel bereits jetzt bewusst Energie spare – beispielsweise durch weniger stark eingestellte Klimaanlagen im Sommer oder weniger Heizen im Winter. Durch ein Grad geringere Raumtemperatur würde beim Heizen sechs Prozent weniger Energie eingespart, so Genth.  Die Läden seien in der Lage, die Temperatur in ihren Räumlichkeiten auf bis zu 19 Grad herunterzufahren. Genth wirbt zudem für LED-Beleuchtungen.

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Habeck: Deutschland hat „sehr kritischen Winter vor der Nase“

Am 1. September soll die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung in Kraft treten. Laut Entwurf der Verordnung ist dem Einzelhandel dann vorgeschrieben, Türen und Fenster nicht dauerhaft offenstehen zu lassen. Schaufenster dürfen demnach von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht beleuchtet werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bekräftigte am Montag nochmals, dass Deutschland einen „sehr kritischen Winter vor der Nase“ habe. In einer politischen und gesellschaftlichen Kraftanstrengung müsse Energie eingespart werden. „Wir müssen uns alle unterhaken und richtig anstrengen.“

Die Energieeinsparverordnung sei „auf den letzten Metern“. Habeck nannte daraus die Vorgabe, dass die Schaufensterbeleuchtung nachts ausgeschaltet werden muss. Öffentliche Gebäude würden nicht mehr beleuchtet, Denkmäler nicht mehr angestrahlt. Private Pools dürften nicht mehr beheizt werden. Das Kabinett will die Verordnung Medienberichten zufolge am Mittwoch beschließen.