Notfallplan Gas: Bund will angeblich Alarmstufe ausrufen
Das Wirtschaftsministerium reagiert auf russische Lieferausfälle. Laut einem Medienbricht steht die Ausrufung der zweiten Stufe der Notverordnung unmittelbar bevor. Dies hätte auch Folgen für Verbraucher.

Die Bundesregierung bereitet laut einem Zeitungsbericht die Ausrufung der Alarmstufe und damit die zweite von drei Krisenstufen des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Das berichtete die Welt (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Kreise der Energiewirtschaft. Demnach bestätigten dies „vier mit dem Vorgang vertraute Personen unabhängig voneinander“, schrieb die Zeitung.
Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich zunächst nicht zu dem Bericht. Zugleich verwies das Ministerium darauf, dass es für die Stufen des Notfallplans gesetzliche Regelungen und Vorgaben gebe, nach denen entschieden werde. Es werde jeweils nach aktueller Lage und aktuellem Lagebild entschieden. „Die Versorgungssicherheit ist aktuell weiter gewährleistet, aber die Lage ist ernst“, erklärte das Ministerium.
Gazprom reduzierte Lieferung durch Nord Stream 1 auf 40 Prozent
Laut Welt reagiert die Bundesregierung mit der Vorbereitung der Alarmstufe auf geringere russische Gaslieferungen seit vergangener Woche. Der Gazprom-Konzern hatte die Lieferungen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 auf 40 Prozent reduziert.
Bereits im März hatte die Bundesregierung angesichts des Ukraine-Kriegs die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das bedeutet, dass die Regierung unter Leitung des Wirtschaftsministeriums die Lage am Gasmarkt genau beobachtet. Ein Krisenteam aus Behörden, Energieversorgern, Fernleitungsnetzbetreibern und Vertretern der Bundesländer tritt regelmäßig zusammen und berät die Regierung. Gasversorger und Netzbetreiber liefern der Bundesregierung regelmäßige Lageeinschätzungen.
Notfallstufe: Staat übergeht den Markt und stellt Versorgung sicher
In dem Notfallplan – er beruht auf einer europäischen Verordnung von 2017 – folgen als Nächstes die Alarmstufe und schließlich die Notfallstufe. Voraussetzung für die Ausrufung der Alarmstufe ist eine „Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas“, die zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt, wobei der Markt aber noch in der Lage ist, „diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen“. Das heißt, Marktakteure bemühen sich noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage.
Die Notfallstufe unterscheidet sich laut Notfallplan wesentlich von der Frühwarn- und Alarmstufe. In diesem Fall ist dann auch vorgesehen, dass „nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen“, um insbesondere die Gasversorgung geschützter Kunden sicherzustellen. Das heißt, dass dann der Staat in den Markt eingreift.
