Enschede-Der verurteilte Mörder und Sexualstraftäter Ralf H. ist zwei Tage nach seiner Flucht gefasst worden. Nach Angaben der Polizei in Münster und der Staatsanwaltschaft Dortmund wurde er in Enschede von der niederländischen Polizei in einer Wohnung festgenommen. Bei ihm war nach Angaben einer Polizeisprecherin auch seine Lebensgefährtin. Die Ermittler hatten das Duo mit Hilfe von Zielfahndern des Landeskriminalamtes gefunden. Zwei auf seine 54-jährige Verlobte zugelassene Autos wurden in der Nähe der Wohnung gefunden.
Der Mörder der 16-jährigen Nicole Schalla war am Dienstagabend, kurz vor Antritt seiner lebenslangen Haftstrafe in Münster, geflohen. Offenbar unter Mithilfe seiner Verlobten hatte er sich die Fußfessel selbstständig entfernt. Das Paar soll in einem der beiden Autos der Frau, einer Mercedes C-Klasse, geflüchtet sein. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen fahndete daraufhin mit Hochdruck nach dem Fluchtwagen, veröffentlichte unter anderem die Kennzeichen der Fahrzeuge der Frau.
Auswertung der Fußfessel-Daten führte Ermittler nach Enschede
Laut Polizei hatte die Auswertung der Daten der elektronischen Fußfessel Hinweise auf Enschede gebracht. Demnach hatte sich Ralf H. in der Vergangenheit öfter in der Wohnung rund 70 Kilometer entfernt von Münster aufgehalten. Enschede liegt nordwestlich von Münster kurz hinter der deutsch-niederländischen Grenze.
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Ralf H. war im vergangenen Januar 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals 16-jährigen Nicole Schalla vom Landgericht Dortmund zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte die Schülerin 1993 in einem Dortmunder Vorort überfallen und erwürgt – aus sexuellen Motiven. 2018 war der heute 56-Jährige nach einer Neuauswertung von DNA-Spuren festgenommen worden. Dabei ging es um eine Hautschuppe, die auf der Leiche der Schülerin gefunden worden war. Ein erster Prozess war wegen einer kranken Richterin geplatzt.
Keine Fluchtgefahr? Verurteilter Mörder Ralf H. wurde freigelassen
Nach dem Urteil hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Verurteilte aus der überlangen Untersuchungshaft bis zu einem rechtskräftigen Urteil entlassen werden musste. Aus Sicht des OLG hatte sich das Landgericht zwischen den beiden Prozessen zu viel Zeit gelassen. Das OLG sah keine Fluchtgefahr. Auf Antrag der Polizei in Münster hatte das Amtsgericht Münster im April 2021 das Tragen einer Fußfessel für den Deutschen mit Wohnsitz in Münster angeordnet.
Zum Zeitpunkt der Flucht am Dienstag lag Ralf H. die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vor, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund rechtskräftig ist. Der Haftantrittsbescheid für seine lebenslange Haftstrafe sollte ihm noch zugestellt werden.
