Erleichterungen für Trans*-Personen in Berliner Gefängnissen
Für Menschen, die sich etwa als Frau identifizieren, aber als Männer geboren wurden, kann eine Haft unter Männern eine große Belastung darstellen.

Berlin-Die Haftbedingungen für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Berliner Gefängnissen sollen verbessert werden. Das hat der Senat in einer Ergänzung des Justizvollzugsgesetzes am Donnerstag beschlossen. So soll bei Trans*-Menschen künftig von der Geschlechtertrennung abgewichen werden können. Im Einzelfall werde dann überprüft, ob die Person bei Frauen oder Männern untergebracht werden soll.
Ebenfalls verändern sich mit der Novelle des Gesetzes die Regelungen zur Fixierung von Häftlingen. Ist ein Gefangener oder eine Gefangene länger als eine halbe Stunde fixiert, wird eine richterliche Genehmigung notwendig. Damit setzt Berlin eine Entscheidung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts von 2018 um, das ursprünglich von psychiatrischen Einrichtungen ausging.
