Erste Bundesländer befreien Geboosterte von Testpflicht

Trotz 2G plus: In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz müssen Bürger, die bereits ihre Corona-Auffrischimpfung erhalten haben, keinen Negativ-Test mehr vorlegen. 

Wer „geboostert“ ist und drei Einträge im Impfpass nachweisen kann, muss in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nicht mehr zum Corona-Test (Symbolbild). 
Wer „geboostert“ ist und drei Einträge im Impfpass nachweisen kann, muss in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nicht mehr zum Corona-Test (Symbolbild). Imago/Christian Ohde

Hannover/Mainz-Die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz entbinden Menschen, die bereits ihre Corona-Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht. In Niedersachsen müssen „geboosterte“ Bürger trotz geltender 2G-plus-Regelung keinen aktuellen Negativ-Test mehr vorlegen. Diese Erleichterung trete ab Sonnabend in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Hannover mit. 

Niedersachsen reagiere mit der Änderung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion und einer Übertragung des Coronavirus „nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist“, hieß es. Auch sollten die stark beanspruchten Testkapazitäten entlastet werden. In Niedersachsen gilt seit Mittwoch in vielen Regionen die Warnstufe zwei: Danach haben in Gastronomie, Sport und Veranstaltungen auch Geimpfte und Genesene nur mit einem zusätzlichen Test Zugang. Daran gibt es massive Kritik von Veranstaltern.

Dreyer: Ab Sonnabend ohne Test ins Restaurant oder ins Fitnessstudio

Auch in Rheinland-Pfalz entfällt die Testpflicht für Menschen, die bereits eine Booster-Impfung gegen Corona erhalten haben. „Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind“, teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag mit. Sie bräuchten dann beispielsweise für ihren Besuch von Restaurant oder Fitnessstudio keinen weiteren Test mehr. Auch in Rheinland-Pfalz soll die Neuregelung ab Sonnabend gelten.