Essig-Streit: Italien und Slowenien kämpfen um Balsamico

Italienische Produzenten fürchten um ihre Marke. Sie wehren sich gegen Konkurrenten aus Slowenien. Dort will man eigenen Balsamico anbieten dürfen. 

Balsamico aus Italien auf einem Lachsgericht. 
Balsamico aus Italien auf einem Lachsgericht.
Imago/Panthermedia

Modena - Italiens Essig-Hersteller gehen in eine neue Runde in ihrem hartnäckigen Kampf um die Qualität und den Namen ihrer Produkte. Aktuell liefern sie sich Gefechte mit der Konkurrenz in Slowenien. Das Konsortium zum Schutz des Aceto balsamico di Modena fühlt sich angegriffen aus dem kleinen, östlichen Nachbarland. Die dortige Regierung habe bei der EU einen Antrag auf eine „nationale technische Norm“ gestellt, die man von Grund auf ablehne, argumentiert der Verband aus Modena in der Emilia-Romagna.

Denn dann gäbe es eine Festlegung, dass „alle mit Traubenmost gemischten Weinessige“ sich „Aceto balsamico“ (Balsam-Essig) nennen dürften, erläutert Federico Desimoni, Direktor des Verbandes. „Das widerspricht europäischem Recht“, urteilt er. Für die Hersteller kommt das außerdem ihrer geschützten regionalen Marke „aus Modena“ zu nahe. Da könne es Verwechslungen geben, so der Verband. In dem Essig-Streit geht es nicht einfach um Bestandteile und Namen, sondern um ein Milliardengeschäft, wie die italienische Zeitung Il Sole 24 Ore betonte.

Slowenien: Essig ist in der EU nicht reguliert

In Slowenien gab die Zeitung Delo die Auffassung des dortigen Agrarministeriums wieder, wonach das Thema Essig in der EU nicht reguliert sei. Jedes Land könne Vorschriften erlassen. Ljubljana habe den Entwurf seiner Pläne Ende 2020 an die EU-Kommission übermittelt. Wenn Brüssel Stellung nehme, werde das berücksichtigt, hieß es.

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In Italien schaltete sich Landwirtschaftsminister Stefano Patuanelli ein. Für Rom habe der „Schutz des kulturellen Erbes“ der eigenen Hersteller hohe Priorität, wurde er von der Nachrichtenagentur Ansa zitiert. Die Regierung werde alles tun, um den Balsamico gegen Angriffe zu verteidigen. Am 3. März läuft eine wichtige Frist in dem Streit bei der EU aus. Das Hersteller-Konsortium hat schon vor mehreren deutschen Gerichten und vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um den Begriff gestritten.