EU einigt sich auf Standards für Mindestlöhne

Der Mindestlohn in der EU wird vereinheitlicht. Dennoch ist kein EU-Mitglied verpflichtet, ihn einzuführen. Auch das Lohnniveau muss nicht gleich sein.

In Deutschland ist der Mindestlohn kürzlich auf 12 Euro erhöht worden.
In Deutschland ist der Mindestlohn kürzlich auf 12 Euro erhöht worden.dpa/Armin Weigel

Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht zum Dienstag auf gemeinsame Standards für Mindestlöhne geeinigt. Nun gebe es eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, dass Mindestlöhne „dann fair und gerecht“ seien, wenn sie 60 Prozent des Median-Einkommens und 50 Prozent des Durchschnitts-Einkommens abbilden, sagte der an den Verhandlungen beteiligte CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke am Dienstagmorgen in Straßburg.

Wie die Mitgliedstaaten mitteilten, fördert die geplante Richtlinie Tarifverhandlungen zur Festlegung von Löhnen und verbessert den Mindestlohnschutz für Arbeiter, die durch einen gesetzlichen Mindestlohn oder Tarifverträge Anspruch auf einen Mindestlohn haben. Der Entwurf sieht demnach vor, dass Mitgliedstaaten, in denen die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, Pläne zur Steigerung der Quote machen müssen.

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Die Europäische Kommission begrüßte die Einigung. Die neue Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten nicht, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen, erklärte die Kommission. Sie lege auch kein gemeinsames Mindestlohnniveau in der EU fest.

Nun müssen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten noch formell zustimmen. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.