EU-Gericht: Google muss Milliardenstrafe zahlen
Google habe Handy-Herstellern und Mobilfunknetz-Betreibern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt, so das Gericht. Verleger begrüßen das „historische Urteil“.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat eine 2018 gegen Google verhängte Rekord-Geldbuße weitgehend bestätigt. Die von der EU-Kommission wegen illegaler Praktiken beim Android-Betriebssystem verhängte Strafe werde demnach nur leicht – auf die stolze Summe von 4,125 Milliarden Euro – reduziert.
Google habe den Herstellern von Android-Handys und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Internetkonzern aus dem Silicon Valley reagierte enttäuscht auf die Entscheidung, deutsche Verleger hingegen begrüßten das „historische“ Urteil.
Verleger: Wichtiger Sieg für die Wettbewerbsfreiheit
2015 hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen illegaler Geschäftspraktiken gegen den Suchmaschinenbetreiber eröffnet. Mit 4,343 Milliarden Euro verhängte das EU-Organ 2018 die höchste jemals in Europa von einer Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße. Google klagte dagegen.
Weil die EU-Richter in einigen Punkten von der Argumentation der Kommission abweichen, reduziere sich die Geldstrafe auf den nun Verhängten Milliardenbetrag, teilte das Gericht mit. Damit solle „Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung getragen“ werden. Gegen das Urteil kann jetzt noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten Entscheidung des EuG. Die Verbände hatten die Kommission als Streithelfer in dem Gerichtsverfahren unterstützt. Das Urteil sei „ein weiterer wichtiger Präzedenzfall für die Sicherung der Wettbewerbsfreiheit in der Digitalwirtschaft“, erklärten sie gemeinsam in Berlin. Google sei durch die Kontrolle eines gesamten Ökosystems durchaus in der Lage, den Wettbewerb und die Presse- und Medienvielfalt in Europa zu gefährden.
