Europäischer Gerichtshof: Generalanwalt stützt GEZ-Rebellen
Konkret geht es um die Frage, ob GEZ-Gebühren mit Bargeld bezahlt werden dürfen. Der Hessische Rundfunk lehnt das ab. Der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung.

Imago Images/Christian Ohde
Berlin-Ein notorischer GEZ-Rebell hat überraschend Unterstützung durch den offiziellen Gutachter des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekommen. Der Mann klagt auf sein Recht, seinen Rundfunkbeitrag beim Hessischen Rundfunk (HR) mit Bargeld begleichen zu können. Die Satzung des HR schließt das aber aus. Der Rechtsstreit ist vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig, das BVG hat die obersten EU-Richter um Rat gebeten. Dabei geht es auch um die grundsätzliche Frage, ob eine öffentliche Stelle Bargeld akzeptieren muss.
Der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof hat nun klargestellt, dass eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen „in aller Regel“ besteht. „Nur in Ausnahmen“ könne dies im öffentlichen Interesse begrenzt werden, sagte EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Dienstag.
Demnach gebe es nur zwei Ausnahmen: Wenn sich zwei Vertragspartner auf eine andere Zahlungsweise einigen oder wenn nationale Gesetzgeber im öffentlichen Interesse die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel begrenzen.
Generalanwalt Pitruzzella verwies zudem auf die große Bedeutung von Bargeld für Menschen, die keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und somit nur in Münzen und Scheinen ihre Zahlungspflichten ableisten könnten. Bargeld sei „ein Element sozialer Eingliederung“.
Im konkreten Rechtsstreit um die Barzahlung des Rundfunkbeitrags müsste aus Sicht des Gutachters aber das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Pitruzzella hat aber dem Vernehmen nach starke Zweifel an der Satzung des HR, Bargeld nicht anzuerkennen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in einigen Wochen erwartet.