Europaweite Fahndung: Blumenhändlerin will Ehemann ermorden
Eva Zamecnikova wollte ihren Mann laut Polizei „nicht durchfüttern“ und stattdessen töten lassen. Ein Auftragskiller verpfiff die Frau. Sie ist auf der Flucht.

Die Polizei sucht nach der verurteilten Eva Zamecnikova. Die Frau wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, weil sie laut Gericht den Mord an ihrem Mann in Auftrag gab. Dafür hatte sie einen Profikiller beauftragt und ihm 50.000 Euro zugesagt. Zamecnikova hat laut Polizei geplant, ihren Mann zwei Jahre nach dem Mord als vermisst zu melden, unter anderem um alleinige Eigentümerin des gemeinsamen Hauses zu werden. Wie die Polizei weiter mitteilt, habe sie ihren Mann zudem nicht „durchfüttern“ wollen. Der mit dem Mord beauftragte Killer verriet die Pläne der Frau jedoch an die Polizei.
Die Ermittler platzierten daraufhin ein Abhörgerät am Körper des Mannes. So wurde ein Treffen mit Zamecnikova aufgezeichnet. Die Geschäftsfrau wollte demnach eine Pistole für den Mord besorgen, mit der der Killer ihren Mann erschießen sollte. Die Waffe funktionierte jedoch nicht. Daraufhin soll die Frau den Plan laut Gericht geändert und dem Auftragsmörder gesagt haben, er solle ihren Mann zunächst mit einem Elektroschocker entwaffnen und ihn anschließend mit einem Gummiseil erwürgen.
Die tschechische Geschäftsfrau, die ein Blumengeschäft in der Slowakei hatte, beteuerte ihre Unschuld. Sie sagte aus, dass sie vielfach höheres Vermögen als ihr Mann verfüge. Darunter seien auch Unternehmen und Grundstücke. Dennoch wurde sie zu acht Jahren Haft verurteilt. Eine Berufung gegen das Urteil ist laut Gericht nicht möglich. Eva Zamecnikova trat ihre Haftstrafe jedoch nicht an. Jetzt sucht die Polizei in ganz Europa nach ihr.
Die Familie der Frau glaubt unterdessen weiterhin an die Unschuld der Verurteilten. So sagte ihr Bruder tschechischen Medien, seine Schwester habe keinen Grund gehabt, ihren Ex-Mann zu töten. Sie werde sich der Polizei stellen. „Sie ist unschuldig und wir werden alles tun, um das zu beweisen“, so der Bruder. Und weiter: „Wenn nötig, werden wir auch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Ein unschuldiger Mensch kann nicht für etwas ins Gefängnis gehen, was er nicht getan hat.“
