Ex-Anwesen von Bushido verkauft: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Geldwäsche

Nach der Zwangsversteigerung eines Villenensemble in Kleinmachnow fragt sich die Polizei: Woher hat der 21-jährige Käufer 7,4 Millionen Euro? Nun führt die Spur nach NRW.

Rapper Bushido und sein Ex-Manager Arafat A.-Ch. teilten sich Grundstücke in Kleinmachnow, die zwangsversteigert wurden.
Rapper Bushido und sein Ex-Manager Arafat A.-Ch. teilten sich Grundstücke in Kleinmachnow, die zwangsversteigert wurden.dpa/Sebastian Willnow

Nach der Zwangsversteigerung des millionenschweren ehemaligen Anwesens von Rapper Bushido und einem Clan-Chef ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Verdachts der Geldwäsche. Es sei ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person aus Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen eingeleitet worden, teilte Oberstaatsanwalt Jan Oelbermann auf Anfrage mit. Die Welt am Sonntag hatte zuerst berichtet.

Es werde geprüft, ob für den Kauf der Immobilie in Kleinmachnow (Brandenburg) Geld aus Straftaten verwendet wurde. Auch Brandenburger Staatsanwälte prüfen den Fall. Die Immobilien gehörten einst dem Rapper Bushido und der Berliner Clan-Größe Arafat A.-Ch.. Mitte Juni war das Anwesen am Amtsgericht Potsdam zwangsversteigert worden.

7,4 Millionen Euro: Sohn von Berliner Clan-Boss erhielt den Zuschlag

Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein 21 Jahre alter Sohn des Clanchefs zum Zuge gekommen. Der Verkehrswert der Immobilie war mit 14,8 Millionen Euro beziffert worden. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die geboten werden musste.

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Hintergrund der Versteigerung ist die Trennung der einstigen Geschäftspartner. Diese beschäftigt seit 2020 auch das Landgericht Berlin in einem Strafprozess - mit Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi) als Nebenkläger und Zeuge. Angeklagt sind Arafat A.-Ch. und drei Brüder des Clanchefs.

Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.