Faeser: Fast 20.000 Geflüchtete gehen jeden Tag zurück in die Ukraine

Wie viele Ukraine-Flüchtlinge sich derzeit in Deutschland aufhalten, ist noch immer unklar. Die Bundesinnenministerin will nun Druck bei der Erfassung machen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)dpa/ Bernd von Jutrczenka

Zehntausende Flüchtlinge kehren nach Angaben von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aktuell wieder in die Ukraine zurück. Im RTL/ntv-„Frühstart“ sagte sie am Freitag: „Wir wissen, dass aus Polen fast 20.000 Geflüchtete jeden Tag wieder in die Ukraine zurückgehen.“ Darunter seien auch solche, die sich zuvor in Deutschland aufgehalten hätten.

Das Kampfgeschehen sei sehr konzentriert auf den Osten der Ukraine. Sie könne natürlich auch nachvollziehen, „dass Familien, gerade Frauen, zurückgehen, die beispielsweise ihre erwachsenen Söhne in der Ukraine lassen mussten, weil sie zum Militär eingezogen wurden“.

Alle Angekommenen müssen registriert werden

Die Zahl der in Deutschland angekommenen Flüchtlingen aus der Ukraine bezifferte die Ministerin unter Berufung auf die Bundespolizei auf etwa 390.000, die aber nicht alle registriert seien. Faeser ging davon aus, dass die eigentliche Zahl noch höher liegt, „weil die Menschen auch privat mit dem PKW hierhergekommen sind. Sie dürfen mit ihrem Ausweis visafrei einreisen“. Das führe zu einer Diskrepanz.

Auch nachträglich müssten alle Angekommenen nun registriert werden. „Wir sind gerade dabei, sehr viel Druck reinzugeben, dass erfasst wird, registriert wird, auch mit Foto, mit Fingerabdrücken, wer hier ist.“ Dies habe man auch zur Voraussetzung gemacht, um Sozialleistungen zu erhalten, betonte Faeser.

Flüchtlinge können bis zu 90 Tage visumsfrei in Deutschland bleiben

Ihre Aufenthaltserlaubnis können Flüchtlinge in mehr als 50 Kommunen und Landkreisen aus zehn Ländern nun online beantragen (www.Germany4Ukraine.de). Weitere Ausländerbehörden sollen folgen, wie das Innenministerium mitteilte. Faeser begründete dies insbesondere damit, dass Geflüchteten aus der Ukraine eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle geboten werden solle.

Ukrainische Staatsangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Für weiteren Aufenthalt muss eine Erlaubnis eingeholt werden - in der Regel bei der Ausländerbehörde, in der man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.