Faustschlag gegen Syrer: Verfahren gegen Sanitäter eingestellt
Ein Video ging viral: Darin schlägt ein Sanitäter einem auf einer Trage gefesselten Syrer scheinbar ins Gesicht. Ermittlungen ergeben nun ein anderes Bild.

Kassel-Ein Video aus einer Flüchtlingsunterkunft sorgte bundesweit für Aufsehen und Empörung. Zu sehen war hier ein Sanitäter, der einem auf einer Trage fixierten Mann scheinbar mit der Faust ins Gesicht schlägt. Der 33-Jährige habe zuvor betrunken randaliert und versucht, den Sanitäter anzuspucken, hieß es. Durch den Schlag des Sanitäters habe der Mann einen Jochbeinbruch erlitten. Die Staatsanwaltschaft Kassel hat das Ermittlungsverfahren gegen den 45 Jahre alten Sanitäter jetzt eingestellt. Die Vorwürfe hätten sich nicht erhärtet. Die Auswertung der Einzelbilder des Videos durch das Bundeskriminalamt (BKA) hätten bestehende Zweifel daran bestätigt, dass der 33-jährige Mann überhaupt ins Gesicht getroffen wurde.
Damit decken sich die BKA-Auswertungen mit den Aussagen des Sanitäters. Der 45-Jährige hatte immer wieder betont, er habe nur gegen das Kopfteil der Trage geschlagen, nachdem er von dem Syrer bespuckt worden war. Die Untersuchung eines Rechtsmediziners hatte zudem ergeben, dass der Jochbeinbruch nicht durch den Schlag verursacht wurde.
Für den 45-jährigen Sanitäter hatten das Video und die Vorwürfe Konsequenzen: Er wurde vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) fristlos entlassen. Der Fall schlug hohe Wellen, etwa im Innenministerium und im Hessischen Flüchtlingsrat. Letzterer kritisierte, dass die zwei Polizisten, die daneben gestanden hatten, nicht eingriffen.
BKA-Auswertungen decken sich mit Aussagen des Sanitäters
Im Bericht der hessenschau wird auch die Anwaltskanzlei des Sanitäters zitiert: Ihr Mandant habe, wie nun auch die BKA-Auswertung „zweifelsfrei“ bestätige, „tatsächlich die Kopfstütze der Sanitätsliege“ und nicht den Kopf des Patienten getroffen. Dies sei auch „zu keinem Zeitpunkt“ seine Absicht gewesen. Dennoch behalte man sich wegen des für ihn entstandenen Schadens rechtliche Schritte gegen den 33-jährigen Syrer und seinen Anwalt vor. Denn hinter ihrem Mandanten lägen „Monate der Vorverurteilung sowie der Verlust des Arbeitsplatzes“, so die Kanzlei.
