Fehler in Verordnung: Doch länger Besuch für kranke Kinder

Eigentlich sollten Eltern ihre Kinder ab diesem Sonnabend nur eine Stunde pro Tag im Krankenhaus besuchen dürfen. Doch jetzt räumt der Senat einen „bedauerlichen Übertragungsfehler“ bei der Verordnung ein.

Wegen des Wiederanstiegs der Corona-Neuinfektionen in Berlin gelten seit Sonnabend Besuchsregeln für die Krankenhäuser in der Stadt.
Wegen des Wiederanstiegs der Corona-Neuinfektionen in Berlin gelten seit Sonnabend Besuchsregeln für die Krankenhäuser in der Stadt.dpa/ZB/Britta Pedersen

Berlin-Wegen eines Fehlers bei den neuen Corona-Besuchsregeln für Krankenhäuser bessert die Senatsverwaltung für Gesundheit ihre Verordnung nach. Die erst an diesem Sonnabend in Kraft getretene Verordnung solle dahingehend geändert werden, dass sie Lockerungen der Besuchsbeschränkungen für Patientinnen und Patienten unter 16 Jahren enthalten wird. Das kündigt Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) in einem Brief an die Krankenhäuser an.

In dem Schreiben vom Sonnabend, über das die Deutsche Presse-Agentur berichtet, ist von einem „bedauerlichen Übertragungsfehler“ die Rede. „Es war nicht beabsichtigt, die o.g. strenge Besuchsregelung ohne Rücksicht auf das Alter der Patientinnen und Patienten zu treffen.“ Die Verordnung sah vor, dass Krankenhauspatienten einmal täglich eine Stunde Besuch von einer Person bekommen können. Davon ausgenommen waren etwa Schwerstkranke und Sterbende. Hintergrund sind die steigenden Corona-Fallzahlen.

Kalayci bittet die Krankenhäuser, Besuche bei Kindern und Jugendlichen im Vorgriff auf die überarbeitete Verordnung ohne Einschränkung zu ermöglichen - sofern es im Einzelfall keine medizinischen Gründe gebe, die dagegen sprechen. Die Kliniken hätten bei einem solchen Vorgehen keine Sanktionen zu befürchten.

Manche Kliniken weichen diese Regelung ohnehin bereits auf, damit Eltern länger zu ihren Kindern können. In den Vivantes Kliniken der Stadt gilt seit dem 12. Oktober zwar ein Besuchsverbot für alle. Aber: „Ausnahmen gelten nach Rücksprache mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten für Kinderstationen, Schwerstkranke und Menschen, die palliativ betreut werden“, sagte ein Vivantes-Sprecher der Berliner Zeitung. Und die Charité erklärt auf Anfrage: „Für Eltern von stationär betreuten Kindern unter 16 Jahren sowie für Angehörige von Schwerstkranken sind nach Rücksprache mit dem Stationspersonal Ausnahmen möglich. Menschen mit Infektionen der Atemwege haben keinen Zutritt zur Klinik.“