Bundestag setzt Schuldenbremse erneut aus

Die Bundesregierung verweist auf die Notsituation wegen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs. Sie nimmt wieder mehr Schulden auf als ursprünglich geplant.

Der Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestags
Der Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestagsdpa/Michael Kappeler

Der Bundestag hat am Freitag ein weiteres Mal der Anwendung einer Ausnahmeklausel von der in Artikel 115 des Grundgesetzes verankerten Schuldenbremse mit der erforderlichen absoluten Mehrheit zugestimmt. Dafür stimmten in namentlicher Abstimmung 398 Abgeordnete, es gab 251 Gegenstimmen und 35 Enthaltungen.

Möglich wird damit für das laufende Jahr die von der Regierung veranschlagte Neuverschuldung von 138,9 Milliarden Euro, 115,7 Milliarden mehr als eigentlich zulässig. Die Koalition begründet dies mit einer „außergewöhnlichen Notsituation“ aufgrund der Corona-Pandemie.

Lindner: 2023 wird Schuldenbremse wieder eingehalten

„Die Situation wird verschärft durch die mit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verbundenen humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen“, heißt es in dem Antrag weiter. Im Anschluss soll der Haushalt für das laufende Jahr vom Bundestag beschlossen werden. Ab 2023 will die Regierung laut Ankündigungen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Schuldenbremse wieder regulär einhalten.

Bereits 2020 und 2021 hatte das Parlament wegen der Corona-Pandemie über die Ausnahmeregelung eine deutlich erhöhte Neuverschuldung des Bundes ermöglicht. Die Tilgung der zusätzlichen Schulden soll dem aktuellen Beschluss zufolge nun 2028 beginnen und bis Ende 2058 beendet werden.