Berlin: Identität bei 2000 Ausreisepflichtigen unklar, weniger Abschiebungen
Geduldete Menschen sind prinzipiell ausreisepflichtig – dass dies nicht geschieht, hat viele Gründe. Manchmal fehlen schlicht die Ausweisdokumente.

Bei fast jedem zehnten Ausreisepflichtigen mit abgelehntem Asylantrag in Berlin ist das Herkunftsland unbekannt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Den Angaben zufolge stammen knapp 18 Prozent der insgesamt rund 21.654 Ausreisepflichtigen in der Hauptstadt aus Moldau.
Die mit Wohnsitz Berlin im Ausländerzentralregister erfassten 2020 Menschen mit ungeklärter Identität bilden mit rund 9,3 Prozent die zweitgrößte Gruppe, gefolgt von Menschen aus dem Irak, sowie Ausreisepflichtigen aus der Russischen Föderation und aus Georgien. Ein vergleichbar hoher Anteil von Menschen mit ungeklärter Herkunft findet sich in keinem anderen Bundesland.
Überwiegend Ausreisepflichtige mit Duldung in Berlin
Die überwiegende Zahl von ausreisepflichtigen Ausländern verfügt auch in Brandenburg und Berlin weiterhin über eine Duldung. Geduldete bleiben ausreisepflichtig, dürfen aber vorübergehend bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder eine Krankheit.
Nach Auskunft der Bundesregierung waren es zum Stichtag 31. Dezember 2022 in Berlin 21.654 Ausreisepflichtige mit abgelehntem Asylantrag, davon hatten 16.311 eine Duldung. In Brandenburg lebten zum Stichtag 10.706 Ausreisepflichtige, darunter verfügten 7641 über eine Duldung.
Berlin: Weniger Personen abgeschoben als 2021
Abgeschoben wurden aus Berlin 890 Personen, das waren 69 weniger als im Jahr 2021. Auch in Brandenburg sank die Zahl der Abschiebungen von 240 im Jahr 2021 auf 169 im vergangenen Jahr.
Bundesweit waren insgesamt 304.308 Ausländer ausreisepflichtig, davon hatten 248.145 Menschen eine Duldung. Knapp 13.000 Menschen wurden abgeschoben.
