Frankfurt und Dresden verbieten „Querdenker“-Demonstrationen

Zehntausende wollten in Frankfurt am Sonnabend gegen die Corona-Politik der Bundesregierung protestieren, 4000 in Dresden. Daraus wird nun nichts.

Ein Demonstrant auf einer „Querdenken“-Demo.
Ein Demonstrant auf einer „Querdenken“-Demo.
imago images/Future Image

Frankfurt/Dresden-Die Versammlungsbehörde in Frankfurt am Main hat eine für Sonnabend geplante Demonstration der „Querdenker“-Bewegung untersagt. Zu den Kundgebungen an zwölf verschiedenen Orten und dem Demonstrationszug durch die Innenstadt waren nach Angaben der Stadt bis zu 40.000 Teilnehmer angemeldet worden.

Das Ordnungsamt begründete das Verbot am Dienstag unter anderem mit massiven Verstößen bei einer „Querdenker“-Demo Mitte November, die von der Polizei schließlich aufgelöst wurde. Der Anmelder habe in Gesprächen nicht überzeugend darstellen können, dass die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln diesmal sichergestellt würde. Zudem verwies das Ordnungsamt auf den Gesundheitsschutz angesichts der derzeit hohen Infektionszahlen in der Stadt. Wegen der Weihnachtseinkäufe gebe es am Sonnabend ohnehin ein erhöhtes Besucheraufkommen in der Innenstadt. Demonstranten und Passanten würden sich unweigerlich vermischen, was nicht vertretbar sei.

Auch die Stadt Dresden hat eine für Sonnabend geplante Demonstration der Initiative „Querdenken 351“ verboten. Die Versammlungsbehörde verwies am Dienstag auf die zu erwartende Teilnehmerzahl und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Auch alle „Ersatzveranstaltungen“, die von den „Querdenkern“ vor Ort spontan angemeldet werden könnten, sind betroffen.

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Die Erfahrungen vergangener Demonstrationen zeigten, dass seitens der „Querdenker“ weder Abstandsgebote eingehalten noch die Maskenpflicht befolgt wird, hieß es: „Alle behördlichen Auflagen oder polizeilichen Aufforderungen werden völlig ignoriert.“ Um ein Superspreader-Event mit schwerwiegenden Folgen für viele auch unbeteiligte Menschen zu verhindern, stelle das Versammlungsverbot die einzige Möglichkeit dar: „Ein milderes Mittel gibt es nicht.“ Der Veranstalter kündigte auf Anfrage Rechtsmittel an.

„Querdenken 351“ hatte für die Demonstration in Dresden 4000 Teilnehmer angemeldet. Eine Kundgebung am 1. November auf dem Theaterplatz war für 1000 Menschen beantragt worden, am Ende kam aber etwa die fünffache Menge. In Leipzig war eine solche Demo am 7. November völlig aus dem Ruder gelaufen und von Ausschreitungen begleitet. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte zuvor eine von Leipziger Richtern veranlasste Verlagerung der Kundgebung auf einen Platz außerhalb des Zentrums wieder gekippt, was für Kritik sorgte.