Fünfjährige Jesidin zu Tode gequält: IS-Anhänger verurteilt

Die Frankfurter Richter verurteilten den Iraker Taha Al-J. im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens zu lebenslanger Haft.

Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht nimmt der Iraker Taha Al-J. vor der Urteilsverkündung im Frankfurter Oberlandesgericht auf der Anklagebank Platz. 
Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht nimmt der Iraker Taha Al-J. vor der Urteilsverkündung im Frankfurter Oberlandesgericht auf der Anklagebank Platz. dpa/Frank Rumpenhorst

Frankfurt/Main-Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Iraker Taha Al-J. am Dienstag des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50.000 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an der Minderheit der Jesiden.

Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde zunächst unterbrochen und später fortgesetzt. Koller sagte in Richtung der Mutter des toten Mädchens: „Wir wünschen Ihnen, dass es Ihnen gelingt, Ihr Leid zu tragen und dass Sie Ihren Frieden finden.“

IS-Anhänger hielt Sklavinnen und ließ junges Mädchen verdursten

Al-J. soll als mutmaßliches IS-Mitglied unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete.

Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch. Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.