WhatsApp oder nicht: Nutzer müssen sich nun entscheiden
Wer den neuen Nutzungsbestimmungen nicht zustimmt, kann den Messenger-Dienst nicht mehr nutzen.

Berlin-WhatsApp macht ernst: Ab Samstag kann der Messenger-Dienst nur noch genutzt werden, wenn man den neuen Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Der Mutterkonzern Facebook hatte sich bereits Anfang des Jahres dazu entschieden, die Zustimmung der Nutzerbedingungen zum Ausschlusskriterium der App-Nutzung festzulegen. Aufgrund von Protesten seitens der Nutzer wurde der Schritt allerdings vom 8. Februar auf den 15. Mai verschoben.
Auf seiner Webseite erklärt WhatsApp, dass ab Samstag eine Frist von „einigen Wochen“ eingeräumt wird, in der man Zeit hat, den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Nach Ablauf dieser Frist bleibt dann allerdings keine andere Wahl: Bis zum Akzeptieren der neuen AGBs wird das Erinnerungsfenster permanent auf der Benutzeroberfläche der App angezeigt und somit der Zugriff auf die Chats verhindert.
WhatsApp: Die neuen AGBs des Messenger-Dienstes
Facebook selbst gibt an, dass sich die Neuerungen größtenteils um die Kommunikation zwischen Nutzern und Unternehmen drehen. Allerdings gehen die AGBs noch ein Stück weiter: Dem Konzern wird es nach Zustimmung der neuen Nutzungsbedingungen erlaubt sein, die Daten seiner deutschen Nutzer mit anderen angehörigen Netzwerken, wie beispielsweise Instagram oder Facebook, zu teilen. Somit können die Kontaktnetzwerke der Nutzer für Werbezwecke ausgewertet werden.
WhatsApp selbst kann aufgrund der Verschlüsselungen zwar nicht auf die Inhalte der Nachrichten zugreifen, dennoch spielen die Metadaten für den Konzern eine wichtige Rolle. So können aufgrund von Standorten und Zeiten der Aktivität Profile zu unterschiedlichsten Personen erstellt werden, die sich wiederum für Werbezwecke nutzen lassen. Auch Gruppennamen können hierbei Verwendung finden.
